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ZAMEL exta LKM-01 Bedienungsanleitung Seite 2

Netzanzeige
MONTAGE
1. Trennen Sie die Spannungsver-
sorgung über die Phasensiche-
rung, den Schutzschalter oder
den Trennschalter im entspre-
chenden Schaltkreis vom Netz.
2. Stellen Sie mittels spezieller
Messausrüstung sicher, dass
an den Anschlusskabeln keine
Spannung mehr anliegt.
3. Installieren
Sie
das
LKM-01 im Schaltschrank auf
der TH-35 DIN-Schiene.
4. Verbinden Sie die Kabel gemäß
Anschlussdiagramm mit den An-
schlüssen.
5. Schalten Sie die Netzversorgung
wieder ein.
ABMESSUNGEN
PRODUKTFAMILIE
Die Netzanzeige LKM-01 gehört zur
Familie der LKM-Spannungsanzeigen.
Farbvarianten:
10 - 3x rote LEDs
20 - 3x grüne LEDs
30 - 3x gelbe LEDs
40 - 3x LEDs
(gelb, grün, rot)
Typ:
01 - mit Neutralleiter
02 - ohne Neutralleiter
Gerätesymbol
GARANTIEKARTE
Für dieses Produkt gilt eine Garantie von 24 Monaten.
Stempel und Unterschrift des Verkäufers,
Verkaufsdatum
FUNKTION
Die entsprechende LED leuch-
tet, wenn an einer bestimmten Pha-
se eine Netzspannung anliegt. Die
LED ist aus, wenn keine Spannung
anliegt. Für eine ordnungsgemäße
Funktion muss ein Neutralleiter
angeschlossen werden.
SCHALTDIAGRAMM
Gerät
L1
INSTALLATIONSBEISPIEL
Typische Verwendung:
Der Spannungsanzeiger LKM-01 signalisiert das Anliegen oder Nichtanliegen
einer Spannung auf jeder Phase in einem Drei-Phasen-Versorgungssystem:
die Dioden L1, L3 in der EIN-Position zeigen das Anliegen der Spannung an,
die Diode L2 in der AUS-Position zeigt das Nichtanliegen einer Spannung auf
der Phase L2 an (Sicherung ist ausgeschaltet).
1. ZAMEL gewährt eine Gewährleistung von zwei Jahren für seine Produkte.
2. Folgendes wird von der ZAMEL-Gewährleistung nicht abgedeckt:
a) mechanische Defekte aufgrund von Transport, Laden/Entladen oder anderen Umständen;
b) Defekte aufgrund von fehlerhafter Installation oder fehlerhaftem Betrieb des ZAMEL-Produkts;
c) Defekte aufgrund von Veränderungen, die vom KÄUFER oder jedwedem Dritten an verkauften Produkten oder
Ausrüstung, die für die ordnungsgemäße Funktion der verkauften Produkte erforderlich sind, vorgenommen wurden;
d) Defekte aufgrund von höherer Gewalt oder zufälligen Ereignissen, für die ZAMEL nicht haftbar ist;
e) Spannungsversorgung (Batterien), die für das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs bereitgestellt werden müssen (falls
zutreffend).
3. Alle Ansprüche in Bezug auf die Gewährleistung müssen vom KUNDEN nach Entdeckung des Defekts in Schriftform
an den Händler übermittelt werden.
4. ZAMEL prüft die Ansprüche in Übereinstimmung mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
5. ZAMEL erfüllt den Anspruch nach eigenem Ermessen z. B. durch Austausch des Produkts, Reparatur des Produkts
oder Rückerstattung.
6. Die Rechte des Käufers aufgrund der Abweichung der Waren von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften
werden durch die Garantie nicht ausgeschlossen, beschränkt oder ausgesetzt.
L2
L3
N
ANSCHLUSS
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