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Grundfos SOLOLIFT2 CWC-3 Montage- Und Betriebsanleitung Seite 5

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SIGNALWORT
Beschreibung der Gefährdung
Folgen bei Nichtbeachtung des
Warnhinweises
Maßnahmen zum Vermeiden der
Gefährdung.
1.2 Hinweise
Die folgenden Symbole und Hinweise werden in den
Montage- und Betriebsanleitungen,
Sicherheitshinweisen und Serviceanleitungen von
Grundfos verwendet.
Beachten Sie bei explosionsgeschützten
Produkten diese Anweisungen.
Ein blauer oder grauer Kreis mit einem
weißen grafischen Symbol weist darauf
hin, dass eine Maßnahme ergriffen werden
muss.
Ein roter oder grauer Kreis mit einem
diagonal verlaufenden Balken,
möglicherweise mit einem schwarzen
grafischen Symbol, weist darauf hin, dass
eine Handlung unterlassen oder beendet
werden muss.
Ein Nichtbeachten dieser
Sicherheitshinweise kann Fehlfunktionen
oder Sachschäden zur Folge haben.
Tipps und Ratschläge zum Erleichtern der
Arbeit.
2. Produkteinführung
2.1 Produkteinführung
Die Sololift CWC-3 ist eine kompakte, vollautomatisch
arbeitende Kleinhebeanlage. Sie dient zur Förderung
von häuslichem Schmutz- und Abwasser, das in
Räumen von Privathaushalten unterhalb der
Rückstauebene anfällt. In diesen Fällen kann das
Abwasser nicht direkt über ein Freispiegelgefälle in
die Kanalisation geleitet werden.
Das Produkt ist nur für den häuslichen Gebrauch
bestimmt. An die Kleinhebeanlage angeschlossene
Toiletten können bei minimaler Instandhaltung wie
jede andere Toilette verwendet werden. Das Gerät
läuft automatisch an, sobald der Füllstand im Tank
das erforderliche Niveau erreicht.
Es wird empfohlen, bei längerer Abwesenheit (zum
Beispiel während des Urlaubs) die Wasserversorgung
zu den Toiletten abzustellen, die an die Hebeanlage
angeschlossen sind.
In die Kleinhebeanlage darf nur fäkalienhaltiges
Abwasser einschließlich Toilettenpapier und
Schmutzwasser ohne Fäkalien eingeleitet werden.
Ansonsten erlischt die Gewährleistung. Schäden an
der Hebeanlage durch im Abwasser enthaltene
Fremdkörper, wie zum Beispiel Textilien, Kondome,
Binden, Feuchttücher, Nahrungsmittel, Haare sowie
Gegenstände aus Metall, Holz oder Kunststoff sind
nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Auch
Lösungsmittel, Säuren und andere Chemikalien
können die Hebeanlage beschädigen. Bei
Verwendung oder Förderung dieser Stoffe erlischt
ebenfalls die Gewährleistung.
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