Der Einsatz von Rauchwarnmeldern ist
nach DIN 14676 geregelt.
Mindestausstattung
Schlafräume
•
Kinderzimmer
•
Gästezimmer
•
•
Flure und alle anderen Räume,
die als Fluchtweg dienen
•
Treppenhäuser von
Einfamilienhäusern
Optimale Ausstattung
•
alle Wohn- und Hobbyräume
(außer in Berlin und Brandenburg,
hier ist eine Ausstattung ebenfalls
gesetzlich vorgeschrieben)
Heizungs- und Werkräume
•
Büro bzw. Arbeitszimmer
•
Keller
•
Dachboden
•
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Gebrauchsanleitung: XSD100 - Rauchwarnmelder
Ausstattung unter Vorbehalt
in Küchen sind Rauchwarnmelder
•
nur zu installieren, wenn
Fehlalarme (z. B. durch Wasser-
dampf) auszuschließen sind
Nicht empfohlen
Badezimmer sind auf Grund der
•
hohen Entwicklung von Wasser-
dampf von der Ausstattung mit
Rauchwarnmeldern ausgenommen
4.1 Überwachungsfläche
Setzen Sie ein Gerät ein, wenn mindes-
tens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Überwachungsfläche kleiner
•
60 m
2
und Raumhöhe kleiner 6 m
Deckenfelder (Höhe kleiner 20 cm)
•
bei Unterzügen (Fläche Decken-
felder kleiner 36 m
)
2
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