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Gelhard GXV 328 Bedienungsanleitung Seite 12

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Die Deutsche Bundespost informiert |
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
Dieses Gerat ist von der Deutschen Bundespost als
Ton- bzw. Fernseh-Rundfunkempfanger zugelas-
sen. Es entspricht den zurzeit geltenden techni-
schen Vorschriften der Deutschen Bundespost und
ist zum Nachweis dafur mit dem DBP-Zulassungs-
aah gekennzeichnet. Bitte Uberzeugen Sie sich
selbst.
Dieses Gerat darf im Rahmen der umseitig abge-
druckten «Allgemeinen Genehmigung fiir Ton- und
Fernseh-Rundfunkempfanger» in der Bundesrepu-
blik Deutschland betrieben werden. Beachten Sie
aber bitte, dass aufgrund
dieser Allgemeinen
Genehmigung nur Sendungen des Rundfunks emp-
fangen werden durfen.*) Wer unbefugt andere
Sendungen (z.B. des Polizeifunks, des Seefunks,
der offentlichen beweglichen
Landfunkdienste)
empfangt, verstésst gegen die Genehmigungsauf-
lagen und macht sich daher nach §15 Absatz 2a
des Gesetzes Uber Fernmeldeanlagen strafbar.
Die Kennzeichnung mit dem DBP-Zulassungszei-
chen bietet Ihnen die Gewahr, dass dieses Gerat
keine anderen
Fernmeldeanlagen
einschliesslich
Funkanlagen stort. Die Zusatzbuchstaben S oder SK
bei dem DBP-Zulassungszeichen besagen ausser-
dem, dass das Gerat gegen st6rende Beeinflussun-
gen durch andere Funkanlagen (z.B. des Amateur-
funks, des CB-Funks) weitgehend
unempfindlich
ist. Sollten ausnahmsweise trotzdem
St6rungen
auftreten, so wenden Sie sich bitte an die Ortliche
Funkstorungsmessstelle.
*) Zum
Empfang
anderer Sendungen
darf dieses Gerat nur mit
Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt werden. Allge-
mein
genehmigt
ist zurzeit der Empfang
der Aussendungen
von
Amateurfunkstellen
und der. Normalfrequenz-
und Zeitzeichen-
sendungen.

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