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Kobold NBK-04-ATEX Bedienungsanleitung Seite 11

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NBK-04 ATEX
7.2.
Sicherheitshinweise (ATEX)
7.2.1.
Geltungsbereich
Die Temperaturklasse und/oder Oberflächentemperatur bezieht sich ausschließlich
auf ein bei Raumtemperatur betriebenes Gerät. Bei der Inbetriebnahme muss die
tatsächliche Temperaturklasse für den Prozessbetrieb bestimmt werden.
Verwenden Sie nur zertifizierte Kabelverschraubungen und -dichtungen gemäß der
ATEX-Richtlinie.
Beim Einbau in ATEX-Zone 0 ist darauf zu achten, dass der Aluminium Kopf nicht
angestoßen wird, da die Gefahr von Funkenbildung besteht!
Prüfen Sie, dass alle in der Kennzeichnung des Geräts enthaltenen Daten mit den
für die Installation erforderlichen Daten übereinstimmen.
Stellen Sie sicher, dass es keine mechanische Belastung und Verformung durch
den Einbau gibt.
Vergewissern Sie sich, dass die elektrischen Versorgungsleitungen stromlos sind,
bevor Sie die Gehäuseabdeckung öffnen.
Prüfen Sie die Gehäuseabdeckung auf ordnungsgemäße Montage, bevor Sie zu
dem Gerät eine elektrische Verbindung herstellen.
Die Installation von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen darf ausschließlich
von geschultem Personal durchgeführt werden.
Die höchste zulässige Medientemperatur der einzusetzenden Gase, Dämpfe, Nebel
darf bei Bypass-Füllstandsanzeigern mit dem EPL Ga, 80% der maximalen
Medientemperatur entsprechend der gekennzeichneten Temperaturklasse, nicht
überschreiten. Die höchste zulässige Medientemperatur der einzusetzenden Gase,
Dämpfe, Nebel darf bei Bypass-Füllstandsanzeigern mit dem EPL Gb und EPL Gc
die Temperaturklassengrenze abzüglich 5 K bei den Temperaturklassen T4 und T3
und 10 K bei den Temperaturklassen T2 und T1 nicht überschreiten.
Die Bypass-Füllstandsanzeiger dürfen nicht in, bezogen auf ihre Entzündbarkeit
oder Explosionsfähigkeit schlag- und reibempfindlichen Stoffen (z.B. gem. Klasse
4.1 ADR) oder hybriden Gemische eingesetzt werden.
Zur
Verwendung
der
Bypass-Füllstandsanzeiger
in
explosionsgefährdeten
Bereichen dürfen diese ausschließlich mit für die jeweilige Anwendung geeigneten
und nach Richtlinie 2014/34/EU in Verkehr gebrachten Betriebsmitteln vertrieben
werden. Über den Zusammenbau der Bypass-Füllstandsanzeiger mit nicht in der
EU-Baumusterprüfung
betrachteten
Betriebsmitteln
(z.B.
elektrische
Grenzwertgeber) ist eine separate Risikobeurteilung auf zusätzliche Zündgefahren
durchzuführen.
Die
Bypass-Füllstandsanzeiger
dürfen
nicht
durch
den
Endnutzer
mit
Beschichtungen versehen werden.
NBK-04 ATEX K02/0523
Seite 11

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