Verpflichtungen
Allgemeine Verpflichtungen
Mit dieser Bedienungsanleitung können Sie das Streamflo®-Filtersystem sicher und
effizient verwenden. Lesen Sie die Bedienungsanleitung durch, bevor Sie Ihre Streamline®
-Ausrüstung aufstellen, einschalten oder verwenden. Die Bedienungsanleitung ist integraler
Bestandteil des Produkts.
Bitte lesen Sie die Sicherheitshinweise und Anweisungen in dieser Bedienungsanleitung
sorgfältig durch. Sie liefern wichtige Informationen zur sicheren Verwendung und
Wartung der Ausrüstung. Achten Sie besonders auf allgemeine Sicherheitshinweise.
Bitte bewahren Sie diese Bedienungsanleitung an einem sicheren Ort in der Nähe Ihres
Streamflo®-Filtersystems zum späteren Nachlesen auf.
Ihr Streamflo®-Filtersystem ist nach den aktuellen Sicherheitsstandards und Vorschriften konstruiert
und gebaut. Die neueste und aktuelle Ausgabe ist in diesem Handbuch beschrieben.
Der Inhalt dieses Handbuchs muss allen Nutzern zur Kenntnis gebracht werden.
Verpflichtungen des Herstellers
Varitech Systems Ltd, der Hersteller von Streamline®, gewährt 12 Monate Garantie auf alle
Maschinen und Geräte ab dem Kaufdatum (siehe Garantie Abschnitt 2)
Varitech Systems Ltd, der Hersteller von Streamline®, haftet in keinem Fall für Ausfälle
oder Fehler, die durch Änderungen am Gerät durch den Kunden oder andere Personen
verursacht werden.
Verpflichtungen des Bedieners
Das Streamflo®-Filtersystem ist für den Einsatz in industriellen Anwendungen konzipiert und
hergestellt. Bediener des Streamflo®-Filtersystems müssen diese Bedienungsanleitung gründlich
durchgelesen haben und alle Sicherheitshinweise und Vorschriften verstehen.
Das Streamflo®-Filtersystem ist nicht für die Verwendung durch Kinder, Jugendliche, unter Alkohol-/
Drogen-/Medikamenteneinfluss stehende Personen oder Personen ohne Erfahrung und
Kenntnisse bestimmt.
Diese Bedienungsanleitung dient der Aufklärung des Benutzers und informiert den Bediener
darüber, wie die anstehende Aufgabe erfolgreich und unter Vermeidung möglicher Gefahren
ausgeführt wird.
STREAMFLO
Verpflichtungen
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