Herunterladen Diese Seite drucken

KERN MPE 250K-1HEM Betriebsanleitung Seite 46

Werbung

17 Eichung
Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen geeicht sein, wenn sie wie folgt
verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer einer Ware durch Wägung
bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im
medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen
e) Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von
Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Be-
handlung.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
Eichhinweise:
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waagen liegt eine
EU Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen
Bereich eingesetzt, so muss diese geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden.
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmun-
gen der Länder. Eichgültigkeitsdauer s. Kap. 17.1.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
Die Eichung der Waage ist ohne die Siegelmarken ungültig.
Bei Waagen mit Bauartzulassung weisen die angebrachten Siegelmarken darauf
hin, dass die Waage nur durch geschulte und autorisierte Fachkräfte geöffnet
und gewartet werden darf. Bei zerstörten Siegelmarken erlischt die Eichgültig-
keit. Die nationalen Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten. In Deutschland
ist eine Nacheichung erforderlich.
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt. Waage
deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca. 1/3 der max.
Last) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
Nacheichungstermin überschritten ist.
46
MPE_HM / MPE_PM-BA-d-1851

Werbung

loading