5) Schnittbewegung in Gang setzen durch Öffnen des Drehventils bzw. Betätigen des
Elektroschalters.
Zum Öffnen des Pneumatikventils den gerändelten Betätigungsring in Richtung auf
den Motor axial gegen den Federdruck verschieben, bis der rote Kennzeichenring
sichtbar wird und Betätigungsring entgegen dem Uhrzeigersinn drehen.
Vor Einschalten/Ingangsetzung des Gerätes sicherstellen, dass niemand durch das
anlaufende Gerät gefährdet werden kann.
Je nach Ausführung des Gerätes wird der Vorschub über das Drehkreuz oder die
aufgesteckte Knarre übertragen.
Nach vorschichtigem Ankratzen des Rohres erfolgt die spanabhebende Bearbeitung.
Dabei evtl. mit Kühlschmiermittel kühlen.
Auf ausreichende Spannung des Gerätes im Rohr achten.
Gegebenenfalls Gerät stillsetzen und über die Knarre bzw. Spannhebel nach
spannen.
6) Nach Ende der Bearbeitung wird der Motor abgestellt und der Vorschub in die
Ausgangsstellung zurückgedreht. Schließen des Pneumatikventils durch Drehen des
Betätigungsrings im Uhrzeigersinn bis dieser durch den Federdruck axial ausrastet
und der grüne Kennzeichenring sichtbar wird. Nachdem die Spannung durch Lösen
dem Spannhebel bzw. den Sterngriff aufgehoben ist, kann das Gerät vom Rohr
abgenommen werden.
6.2 Wechsel des Antriebes
Die Umrüstung des Gerätes von Pneumatik- und Elektroantrieb oder umgekehrt kann vom
Kunden ohne Beeinträchtigung der Gewährleistung selbst vorgenommen werden.
Dazu wird nach Lösen der Befestigungsschrauben (Pos.28) der gesamte Antrieb
einschließlich des Zwischenstückes (Pos. 21) abgenommen. Anschließend wird der
auszutauschende Antrieb aufgesetzt und mit den Schrauben (Pos. 28) wieder befestigt.
Zum Wechsel des Antriebes können die folgenden Zusatzmotoren bestellt werden:
Druckluftgetriebemotor (komplett)
Elektrogetriebemotor (komplett)
Druckluftwinkelgetriebemotor (komplett)
Elektrowinkelgetriebemotor (komplett)
Das Umrüsten auf Winkelantrieb kann nur vom Hersteller durchgeführt werden.
Niemals den Antriebsmotor und das angeflanschte Planetengetriebe voneinander trennen. Es
besteht die Gefahr, dass sich die Zahnräder und Nadellager aus dem Getriebe lösen und das
Getriebe auseinanderfällt. Darum muss bei Beanstandungen, die eine Demontage notwendig
machen, der komplette Antrieb unzerlegt an den Lieferanten geschickt werden, da sonst die
Gewährleistungspflicht erlischt.
Art.-Nr. 09150 0634
Art.-Nr. 09150 0635
Art.-Nr. 09150 0636
Art.-Nr. 09150 0637
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