„Sicherheitshinweise"
2.6
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber der AL-KO Produkte muss sein Personal regelmäßig zu folgenden Themen schulen:
Beachtung und Gebrauch der Betriebs- und Montageanleitung, sowie der gesetzlichen Bestimmungen.
Bestimmungsgemäßer Betrieb des Luftheizgerätes/Luftkühlgerätes.
Ggf. Beachtung der Anweisungen des Werkschutzes und der Betriebsanweisung des Betreibers.
Verhalten im Notfall
2.7
Entsorgung der Verpackung
Bei der Entsorgung der Verpackung ist nach den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen, einschlägigen,
örtlichen Umwelt- und Recyclingvorschriften Ihres Landes und Ihrer Gemeinde vorzugehen.
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Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten!
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