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Audi A7 Sportback Bedienungsanleitung Seite 19

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Anzeige von maximal zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten
Werden von der Kamera keine Geschwindigkeitsgebote erkannt
und können auch den Navigationsdaten keine entnommen
werden, so bringt die Tempolimitanzeige die landesspezifisch für
diesen Straßentyp maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit zur
Anzeige.
Die Tempolimitanzeige entnimmt den prädiktiven Streckendaten,
die fortlaufend vom Navigationssystem übertragen werden, unter
anderem folgende Informationen:
• das Land, in dem sich das Fahrzeug gerade bewegt
• den aktuell befahrenen Straßentyp
• ob sich das Fahrzeug gerade innerhalb oder außerhalb einer
Ortschaft befindet
• im Kartenmaterial erfasste Geschwindigkeitsgebote für die
aktuell befahrene Straße
!
Hinweis
Zum Zeitpunkt der Einführung der Tempolimitanzeige wird die Funktion in vielen Staaten Europas angeboten. Eine Auswei-
tung auf Länder außerhalb Europas ist vorgesehen. Eine aktuelle Liste der Länder, in denen die Mehrausstattung erhältlich
ist, kann der Internetseite von Audi entnommen werden.
Angezeigte Verkehrsschilder mit Tempolimits
Im Folgenden sind die verschiedenen Verkehrszeichen dargestellt,
die die Tempolimitanzeige zur Anzeige bringen kann.
Die Tempolimitanzeige kann folgende Verkehrszeichen zur
Anzeige bringen:
1. Ein Tempolimit ohne Zusatzschild
2. Ein Tempolimit mit dem Zusatzschild „Nur bei Nässe"
Das Verkehrszeichen mit der Einschränkung „Nur bei Nässe" wird
bei Erkennung unabhängig vom tatsächlichen Wetter angezeigt.
Ist das Zusatzschild in den Navigationsdaten hinterlegt, so wird
das Zusatzschild „Nur bei Nässe" ebenfalls angezeigt, auch wenn
es vom Bildverarbeitungssystem nicht erkannt wurde.
Die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten in den Ländern, für die
die Tempolimitanzeige aktuell angeboten wird, sind im Steuerge-
rät für Bildverarbeitung J851 gespeichert.
Somit werden von der Tempolimitanzeige in Ländern, in denen die
Tempolimitanzeige verfügbar ist, stets Geschwindigkeitsgebote
angezeigt. Drei Ausnahmen gilt es jedoch zu beachten:
• Das Fahrzeug fährt auf einer Straße ohne Geschwindigkeits-
begrenzung und auch ohne eine gesetzlich vorgeschriebene
maximale Höchstgeschwindigkeit
• Im Fahrzeug ist der Rückwärtsgang eingelegt
• Die Zündung ist eingeschaltet, das Fahrzeug wurde aber
noch nicht bewegt
In diesen Ausnahmefällen erscheint die Anzeige „Kein Tempolimit
erkannt" im Kombidisplay.
Exemplarisch sind alle Verkehrszeichen mit einem Tempolimit von
80 km/h dargestellt.
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Diese Anleitung auch für:

Ssp 482