FWG12 Montageanleitung
Beratungsprotokoll zum Betrieb eines Notrufsystems FWG12 als
Pf ¨ ortnersprechstelle
Einleitende Erl ¨ auterungen
Der Betrieb eines Aufzugsnotrufsystems unterliegt gesetzlichen Vorgaben f¨ u r den Betreiber
einer Aufzugsanlage. So zum Beispiel die Einhaltung der Vorgaben der Betriebssicherheits-
verordnung, den technischen Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung und aller verwie-
senen Regelwerke wie der EN81-28 in Ihren jeweils g¨ u ltigen Fassungen oder Nachfolgever-
ordnungen. Diese Pflichten sind f¨ u r einen Betreiber nicht zu delegieren.
Wird ein Notrufsystem FWG12 korrekt installiert und auf eine daf¨ u r vorgesehene Alarmzen-
trale in Protokollversion aufgeschaltet, so sind diese Vorgaben als erf¨ u llt zu betrachten. Siehe
hierzu auch die Konformit¨ a tserkl¨ a rung des T ¨ U V Austria. Nun wird genau diese vorgesehene
Protokollversion, durch den Betrieb im Pf¨ o rtnermodus, deaktiviert.
F¨ u r diesen Fall ist also der Betreiber verantwortlich daf¨ u r diese Anforderungen vollumf¨ a ng-
lich zu erbringen oder aber sicherzustellen dass gleichwertig reagiert wird. Grunds¨ a tzlich gilt,
dass die empfangenden Telefone st¨ a ndig durch entsprechend eingewiesenes Personal besetzt
sein m¨ u ssen. Je nach verwendeter Programmversion erfordert dies unterschiedliche Arbeits-
abl¨ a ufe:
Programmversion 1 (bei entsprechender Dokumentation konform zur EN81-28
ohne zus ¨ atzliche Maßnahmen)
Das Ger¨ a t erzeugt alle Meldungen, die es sonst auch erzeugt. Alle diese Meldungen werden an
die empfangende Stelle gemeldet und m¨ u ssen via DTMF-Kommandos auf der Telefontastatur
quittiert werden, weil das Notrufsystem ohne Quittierung konsequent weiter anw¨ a hlen wird.
Die erfolgten Testanrufe m¨ u ssen dokumentiert und ausgewertet werden, ob alle 72 Stunden
ein Testanruf erfolgt. Erfolgt der Testanruf nicht, ist die Anlage stillzulegen bis die Notrufein-
richtung funktionsf¨ a hig ist. Zudem sollten mindestens zwei Rufnummern angew¨ a hlt werden,
um, f¨ u r den Fall eines Hardwaredefektes, redundant zu arbeiten.
Programmversion 2 in Teilen angelehnt an die SR 129 vom T ¨ UV Austria (m ¨ oglicher
Kompromiss aus Sicherheit und Bedienbarkeit mit Notruftests konform zur
EN81-28)
Ein Großteil der technischen Meldungen wird aus Gr¨ u nden der einfacheren Bedienbarkeit gar
nicht mehr erzeugt. Die erzeugten Meldungen m¨ u ssen weiterhin via DTMF-Kommandos auf
der Telefontastatur quittiert werden.
Gew¨ a hlt werden nur noch Alarmmeldungen bzw. die technischen Meldungen ¨ u ber den Be-
triebszustand der internen Notstromversorgung. Aus diesem Grund m¨ u ssen die nicht mehr
erzeugten Meldungen gleichwertig ersetzt werden. Dieses ist zu erreichen, wenn der Not-
ruf alle drei Tage erfolgreich bis in die Sprechverbindung getestet und dieser erfolgreiche
Test schriftlich dokumentiert wird. Diese Form der Dokumentation ist einfacher als eine Aus-
wertung ob bestimmte Meldungen fristgerecht erfolgt sind. Zudem sollten mindestens zwei
Rufnummern angew¨ a hlt werden, um f¨ u r den Fall eines Hardwaredefektes redundant zu ar-
beiten.
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