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Wolf CGB 75 Planungsunterlage Seite 9

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Energieeinsparverordnung
(EnEV)
EnEV 2009
(am 1.10.2009 in Kraft getreten)
4800744_201306
3. EnEV
Die Energie-Einsparverordnung beschränkt für neu zu errichtende Gebäude
den maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf Q
Q
=
P
Hierbei kann entweder die Gebäudehülle (Reduzierung des Heizwärmebe-
darf) Q
und/oder die Anlagentechnik (Reduzierung der Anlagenaufwands-
h
zahl) e
optimiert werden. Q
p
Im Vergleich zur Standard- oder Niedertemperaturtechnik werden bei Wolf-
Gas-Brennwertkessel erheblich günstigere Anlagenaufwandszahlen erreicht.
Dabei reduziert sich im Wohnungsbau der rechnerische Primärenergiebedarf
gegenüber einem Heizkessel mit überholter Technik deutlich.
Durch die Einbindung und Nutzung der Umwelt- bzw. Solarenergie liegen die
Anlagen Aufwandszahlen zum Teil noch deutlich niedriger.
DIN V 18599 oder
DIN V 4108-6
Energetische Bewertung
von Gebäuden
Q
Jahres-Heizwärme-
h
bedarf
Q
= Heizwärmebedarf
h
Q
= fester Wert (12,5 kWh/m² x a) lt.EnEV
tW
Q
= Primärenergiebedarf
P
e
= Anlagen-Aufwandszahl
p
(Q
+ Q
) x e
h
tW
p
ist der Trinkwasser-Endenergiebedarf.
tW
EnEV 2009
Festlegung
Energieeinsparung
max.Jahres-Energiebedarf
Q
<= Referenzgebäude
P
Q
=
P
(Q
+ Q
) x e
h
tW
p
.
P
DIN V 4701-10
Berechnung
Anlagentechnik
Anlagen-Aufwandszahl
e
p
9

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