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Wolf CGB 75 Planungsunterlage Seite 41

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Gemäß TRGI gilt:
Anschluss an feuchteunempfindlichen Luft-/Ab-
gasschornstein (LAS), Abgasschornstein oder
Abgasanlage
Schornsteine und Abgasanlagen müssen bauaufsichtlich für
Brennwertfeuerstätten zugelassen sein (CE-/DIBT - Zulas-
sung). Die Dimensionierung erfolgt über die Berechnungsta-
bellen gemäß der Abgaswertegruppe. Es dürfen maximal zwei
87°/90° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschlussbogen
bzw. T-Stück eingebaut werden. Zulassung für Überdruckbe-
trieb ist erforderlich.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Luft-/Abgas-
schornstein Art C43x (LAS)
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Luft-/Abgasschornstein nicht mehr als 2,0 m lang sein. Es
dürfen maximal zwei 87° Umlenkungen zusätzlich zum Ge-
räteanschlussbogen eingebaut werden.
Der Luft-/Abgasschornstein LAS muss vom DIBT - Deutsches
Institut für Bautechnik geprüft und für Brennwertbetrieb mit
Überdruck zugelassen sein.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Abgas-
schornstein oder Abgasanlage Art B33 für raum-
luftabhängigen Betrieb
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Abgasschornstein nicht mehr als 2 m lang sein. Es dürfen
maximal zwei 87° Umlenkungen zusätzlich zum Gerätean-
schlussbogen eingebaut werden.
Der Abgasschornstein muss vom DIBT geprüft und für Brenn-
wertbetrieb zugelassen sein.
Das Anschlussstück ist bei Bedarf beim Schornsteinhersteller
zu beziehen.
Die Luftöffnungen zum Aufstellraum müssen vollständig frei
sein.
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung
Art B23 für raumluftabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als
3m lang sein.
Es dürfen in der waagerechten Abgasleitung maximal zwei
87° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschlussbogen
eingebaut werden.
Bei dieser Ausführung sind die Vorschriften zur Be- und Ent-
lüftung des Aufstellraumes gemäß DVGW-TRGI zu beachten.
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18. Luft-/Abgasführung
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung
Art C53, C83x für raumluftunabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als 3m
lang sein. Für die waagerechte Zuluftleitung wird eine maxi-
male Länge von 3m empfohlen. Besondere Anforderungen
für nicht verbrennungsluftumspülte Abgasleitungen gemäß
DVGW-TRGI 2008, bzw. länderspezifische Feuerungsverord-
nung sind zu beachten.
Anschluss an eine nicht mit der Gasfeuerungsstätte
geprüfte Verbrennungs-luftzu- und Abgasführung
Art C63x
Original Wolf-Teile sind langjährig optimiert und sind auf
das Wolf-Gasbrennwertgerät abgestimmt. Bei nur DIBT/CE-
zugelassenen Fremdsystemen ist der Installateur selbst für die
korrekte Auslegung und einwandfreie Funktion verantwortlich.
Für Störungen oder Sach- und Personenschäden, die durch
falsche Rohrlängen, zu große Druckverluste, vorzeitigen Ver-
schleiß mit Abgas- und Kondensataustritt oder mangelhafte
Funktion z.B. durch sich lösende Bauteile verursacht werden,
kann mit nur DIBT/CE-zugelassenen Fremdsystemen keine
Haftung übernommen werden. Die gerade Luft-/Abgasführung
darf bei Installation an eine Verbrennungsluftzu- und Abgas-
führung nicht mehr als 2 m lang sein.
Es dürfen maximal zwei 87°/90° Umlenkungen zusätzlich zum
Geräteanschlussbogen eingebaut werden.
Wird die Verbrennungsluft dem Schacht entnommen, muss
dieser frei von Verunreinigungen sein!
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Diese Anleitung auch für:

Cgb 100