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3. EnEV
Die EnEV ermöglicht den TGA Planern und Architekten mehr Freiheit, die
energetische Qualität eines Gebäudes zu optimieren. Seit 1. Januar 2009
sind für alle Gebäude einschließlich des Gebäudebestands Energieausweise
vorgeschrieben. Die darin angegebenen Werte sollen nach der geplanten
Novellierung der EnEV den Interessenten bereits beim Kaufangebot oder in
der Vermietungsanzeige einer Immobilie angegeben werden.
Für Gebäude ab vier Wohneinheiten kann zwischen dem
„Verbrauchsausweis" und dem „Bedarfsausweis" gewählt werden.
Der „Verbrauchsausweis" basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letz-
ten drei Jahre und ist stark von Benutzergewohnheiten abhängig. Im
„Bedarfsausweis" wird analog zur EnEV die energetische Qualität des
gesamten Gebäudes bewertet, also sowohl die Wärmedämmung der
Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik.
Der Energieausweis wird den Immobilienmarkt stark beeinflussen da Käufer
und neue Mieter verstärkt darauf achten werden.
Ziel ist es, den Gebäudebestand mit hochentwickelter und ausgereifter
Technik, wie sie im MGK und MGK-2 zum Einsatz kommen, energetisch zu
modernisieren.
Kesselbauarten
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