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Scheer MH-Serie Einbau- Und Wartungsanweisung Seite 5

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Gesetzliche Bestimmungen
1.1. Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau.
Für die Heizgeräte MH-Serie besteht eine Typgenehmigung nach ECE-Regelung ECE-R122 mit der EG-Geneh-
migungs-Nummer: 000517 (ECE-R122).
Für den Einbau sind in erster Linie die Bestimmungen des Anhangs 7 der ECE-Regelung zu beachten.
Hinweis:
Die Bestimmungen dieser Regelungen sind im Geltungsbereich der ECE-Regelungen bindend und sollten in
Ländern in denen es keine speziellen Vorschriften gibt, ebenfalls beachtet werden!
Auszug aus der ECE-Regelung R122 - Anhang 7:
4. Das Heizgerät muss ein Herstellerschild mit dem Namen des Herstellers, der Modellnummer und der Typ-
bezeichnung sowie der Nennheizleistung in Kilowatt tragen. Außerdem müssen die Betriebsspannung und
die elektrische Leistung angegeben sein.
7.1. Eine deutlich sichtbare Kontroll-Leuchte im Sichtfeld des Betreibers muss anzeigen, ob das Heizgerät ein-
oder ausgeschaltet ist.
Auszug aus der ECE-Regelung R122 - Teil I
5.3. Vorschriften für den Einbau von Verbrennungsheizgeräten und elektrischen Heizgeräten in Fahrzeuge.
5.3.1. Anwendungsbereich.
5.3.1.1. Gemäß Absatz 5.3.1.2., sind Heizgeräte nach den Vorschriften des Absatzes 5.3. einzubauen.
5.3.2. Anordnung des Heizgerätes.
5.3.2.1. Teile des Aufbaus und andere Bauteile am Fahrzeug in der Nähe des Heizgerätes müssen vor über-
mäßiger Erwärmung und einer möglichen Verschmutzung durch Brennstoff oder Öl geschützt sein.
5.3.2.2. Vom Heizgerät darf auch bei Überhitzung keine Brandgefahr ausgehen. Diese Vorschrift gilt als ein-
gehalten, wenn beim Einbau ein entsprechender Abstand zu allen Teilen eingehalten und für ausreichende
Belüftung gesorgt wurde oder feuerbeständige Werkstoffe oder Hitzeschilde verwendet wurden.
5.3.2.3. Bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 darf sich das Heizgerät nicht im Fahrgastraum befinden. Der
Einbau im Fahrgastraum ist jedoch zulässig, wenn es sich in einem wirksam abgedichteten Gehäuse befindet,
das ebenfalls den Vorschriften des Absatzes 5.3.2.2. entspricht.
5.3.2.4. Das in Anhang 7 Absatz 4 genannte Schild oder eine Zweitausfertigung muss so angebracht sein,
dass es/sie noch leicht lesbar ist, wenn das Heizgerät in das Fahrzeug eingebaut ist.
5.3.2.5. Der Einbauort des Heizgeräts ist so zu wählen, dass die Gefahr der Verletzung von Personen und der
Beschädigung von mitgeführten Gegenständen so gering wie möglich ist.
Entsorgung von Altgeräten
Das ausgediente Gerät ist am Ende seiner Lebensdauer entsprechend den nationalen Bestimmungen zu ent-
sorgen. Es empfiehlt sich, mit einer auf Entsorgung spezialisierten Firma Kontakt aufzunehmen, oder sich mit
der Entsorgungsabteilung Ihrer Kommune in Verbindung zu setzen.
WARNUNG:
Damit der Missbrauch und die damit verbundenen Gefahren ausgeschlossen sind, machen Sie Ihr Altgerät
vor der Entsorgung unbrauchbar. Dazu Gerät von der Netzversorgung trennen und das Netzanschlusskabel
vom Gerät entfernen. Für die Entsorgung des Gerätes beachten Sie die in Ihrem Land und in Ihrer Kommu-
ne geltenden Vorschriften.
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