Deutsch (DE) Montage- und Betriebsanleitung
INHALTSVERZEICHNIS
1.
1.3 Schutzausrüstung
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Warnung
Lesen Sie diese Montage- und Betriebsanleitung
vor der Montage und Betrieb sorgfältig durch!
Montage und Betrieb müssen nach den örtlichen
Vorschriften und den Regeln der Technik
erfolgen.
1. Sicherheitshinweise
Diese Montage- und Betriebsanleitung enthält die für den
Anwender des Produkts wichtigen Informationen:
•
Technische Daten
•
Anweisungen zu Inbetriebnahme und Anwendung
•
Sicherheitshinweise
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Probleme
auftreten, die in dieser Anleitung nicht ausführlich beschrieben
sind, wenden Sie sich bitte Grundfos.
1.1 Verwendete Symbole
Diese Anleitung enthält folgende standardisierte
Seite
Sicherheitsanweisungen bezüglich möglicher Restrisiken:
3
3
Warnung
3
Durch die Nichtbeachtung dieser
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Sicherheitshinweise kann es zu schweren
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Personenschäden kommen.
4
Die Nichtbefolgung dieser Sicherheitshinweise
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Achtung
kann Funktionsstörungen oder Sachschäden zur
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Folge haben.
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7
Hier stehen Ratschläge oder Hinweise, die das
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Hinweis
Arbeiten erleichtern und für einen sicheren
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Betrieb sorgen.
7
7
1.2 Gefahren im Umgang mit Chlor
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1.2.1 Gefahren im Umgang mit Chlorgas
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8
Warnung
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Giftig beim Einatmen!
9
Reizt (verätzt) Augen, Atmungsorgane und Haut!
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9
•
Löst krampfartigen Husten, Atemnot und Tränenfluss aus.
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•
Verursacht leichte Lähmung das zentralen Nervensystems.
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•
Eine Konzentration von über 10 ppm Chlorgas in der Atemluft
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ist akut lebensgefährlich!
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•
Einatmen einer hohen Chlorgaskonzentration in der Atemluft
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über einen langen Zeitraum ist tödlich!
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1.2.2 Gefahren im Umgang mit Flüssigchlor
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•
Verätzt die Haut.
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•
Führt zu Rötung und Blasenbildung der Haut.
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1.2.3 Verhaltensregeln
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•
Chlorbehälter nur mit angelegter Atemschutzausrüstung
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wechseln.
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•
Kontaminierte Räume nur mit Schutzanzug und Pressluftatmer
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betreten.
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•
Bei Flucht wenn möglich Atemschutzausrüstung anlegen.
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Windrichtung beachten!
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1.3 Schutzausrüstung
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1.3.1 Persönliche Schutzausrüstung
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Der Betreiber einer Chlorgas-Dosieranlage muss für jeden
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Bediener eine passgenaue, namentlich gekennzeichnete
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Atemschutzausrüstung (Vollsicht-Gasmaske) mit effektivem
Chlorfilter (B2P3) sowie mindestens einen Ersatzfilter pro
Gasmaske bereitstellen. Diese Ausrüstung für Notfälle muss
außerhalb der Chlorräume zugänglich sein.
•
Bei Anlagen mit Chlorfässern müssen mindestens zwei
Schutzanzüge mit Pressluftatmern bereitgestellt sein.
1.3.2 Verpflichtungen von Betreiber und Bediener
•
Einweisen der Bediener in die Handhabung der
Schutzausrüstung.
•
Die Bediener müssen die persönlichen Schutzausrüstungen
regelmäßig verwenden oder mindestens halbjährlich Übungen
damit durchführen.
•
Die Gasmaskenfilter müssen regelmäßig getauscht werden
- nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums
- spätestens 6 Monate nach dem Öffnen (Öffnungsdatum auf
dem Filter notieren)
- nach Chlorkontakt.
•
Die Beschäftigungsverbote gemäß der vor Ort geltenden
gesetzlichen Vorschriften, § 14 ArbStoffV in Deutschland,
müssen eingehalten werden!
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