2. Allgemeines
Das Kompaktdosiergerät VGB-103 kombiniert Vakuum- und
Dosierregler in einem Gerät.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Vaccuperm VGB-103 ist ausschließlich zum Dosieren von
Chlorgas in eine Vakuumleitung bestimmt, und ist direkt an den
Chlorbehälter anzuschließen.
2.2 Unzulässige Verwendung
Die Bertriebssicherheit ist nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung gewährleistet. Alle Betriebsweisen, die dieser
Verwendung widersprechen, sind unzulässig und haben das
Erlöschen aller Haftungsansprüche zur Folge.
Warnung
Eigenmächtige bauliche Veränderungen am
Produkt können zu erheblichen Sach- und
Personenschäden führen.
Es ist verboten, Komponenten, insbesondere
Sicherheitseinrichtungen zu öffnen, baulich zu
verändern, zu überbrücken oder außer Funktion
zu setzen!
2.3 Qualifikation der Anwender
Der Anwender muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und
Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet von
Chlorgas-Dosieranlagen haben. Er muss mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitschutzvorschriften, Richtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln
der Technik soweit vertraut sein, dass er den arbeitssicheren
Zustand von Chlorgas-Dosieranlagen beurteilen kann.
Er ist für den Betrieb und die Überwachung des Produkts am
Installationsort verantwortlich.
Der Anwender verpflichtet sich:
•
vor Inbetriebnahme des Produkts diese Anleitung zu lesen;
•
sich vom Grundfos-Fachpersonal in den Betrieb des Produkts
einweisen zu lassen;
•
die am Arbeitsplatz geltenden Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften zu beachten;
•
beim Betrieb der Anlage und im Umgang mit Chemikalien die
angemessene Schutzkleidung gemäß den nationalen
Vorschriften zur Unfallverhütung (Deutsche GUV-V D05) zu
tragen.
2.4 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber des Produkts hat folgende Pflichten:
•
Diese Anleitung für die gesamte Nutzungsdauer gut sichtbar in
unmittelbarer Nähe des Produkts aufzubewahren.
•
Die Installationsanforderungen des Herstellers zu befolgen
(Umgebungsbedingungen, erforderliche Wasseranschlüsse
und -armaturen, elektrische Anschlüsse, ggf. Schutzrohr für
die Dosierleitung, ggf. akustische oder optische
Alarmvorrichtungen).
•
Sicherzustellen, dass die Wasserleitungen und -armaturen
regelmäßig überprüft und gewartet werden.
•
Ggf. eine offizielle Genehmigung zur Lagerung von
Chemikalien einzuholen.
•
Den Anwender in den Betrieb des Produkts einzuweisen.
•
Sicherzustellen, dass die nationalen
Unfallverhütungsvorschriften am Installationsort eingehalten
werden (Deutschland: Unfallverhütungsvorschrift "Chlorung
von Wasser").
•
Alle Anwender sowie das Wartungspersonal mit
Schutzkleidung wie z. B. Gesichtsmaske, Handschutz und
Schutzschürze entsprechend den nationalen Vorschriften
(Deutschland: GUV-V D05) auszustatten.
2.5 Wartungs- und Servicepersonal
Das Produkt darf nur durch von Grundfos autorisiertes
Servicepersonal gewartet werden.
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