Vorschriften und Genehmigungsunterlagen
DWA A 221
9 Einbau von Kleinkläranlagen
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Einbauer muss Fachkunde haben (z. B. durch DWA Kurse)
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Richtige Standort
− zugänglich für Schlammabfuhr und Wartung (muss)
− Steuerung möglichst nah an Anlage (sollte)
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Zulässige Einbautiefen der Hersteller dürfen nicht überschritten
werden (muss)
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insbesondere bei Einbau im Grundwasserbereich
− Auftriebssicherheit nachweisen (muss)
− Auftriebssicherung nach Herstellerang. einbauen (muss)
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Abdeckungen gegen unbefugtes Öffnen sichern (muss)
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Einbau im Verkehrsbereich
− Standsicherheit nachweisen oder Einbaustelle gegen
Überfahren absichern (muss)
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Abnahme der eingebauten Behälter und Leitung (muss)
− gemeinsam mit Auftraggeber (sollte)
− behördliche Abnahme wird empfohlen
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Abnahmeprotokoll erstellen und unterzeichnen (muss)
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Einweisung Betreiber (muss)
www.graf.info | www.klaro.eu
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