Vorschriften und Genehmigungsunterlagen
DWA A 221
12 Betrieb von Kleinkläranlagen
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Einbauer muss dem Betreiber alle erforderlichen Unterlagen zur
Verfügung stellen
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Instandhaltungsarbeiten nur durch Fachmann (muss)
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Betreiber braucht Sachkunde (muss)
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Tägliche Kontrolle
– Sichtprüfung ob Störung angezeigt wird (muss)
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Monatliche Kontrollen
– Sichtprüfung des Ablaufs auf Schlammabtrieb
– Sichtprüfung der Zu- und Abläufe auf Verstopfung
– Betriebsstunden ablesen und in Betriebsbuch eintragen;
nicht nötig wenn von Steuerung gespeichert
– Bei Versickerungsanlagen DIN 4261-5 berücksichtigen
(Sichtprüfung)
– Kontrollen im Betriebsbuch dokumentieren
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Jährliche Kontrollen
– Jährlichen Trinkwasserverbrauch ins Betriebsbuch
eintragen
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Betriebsbuch
www.graf.info | www.klaro.eu
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