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Wartung; Garantiebedingungen; Garantiefrist - Alutech ProPlus-Serie Bedienungsanleitung

Industrie-sektionaltore
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WARTUNG

5.
WARTUNG
Beim Warten der Toranlage sind neben den jeweilig geltenden Unfallverhütungsvorschriften
(BGV A1; BGV A8) auch die Arbeitsstätten-Richtlinien unbedingt einzuhalten.
• ArbStättV; mit zugehörigen Arbeitsstätten-Richtlinien [ASR]; ASR A1.7
Ein Sektionaltor ist ein System aus mehreren beweglichen Teilen und Mechanismen. Für einen
einwandfreien und gefahrlosen Betrieb muss das Tor regelmäßig nach den Vorschriften technisch
überprüft und gewartet werden.
Die Wartung ist nur von den sachkundigen Mitarbeitern des spezialisierten Servicedienstes
oder vom Fachpersonal der Firma auszuführen, die das Tor montiert hat. Bei der Wartung sind
Originalteile des Herstellers zu verwenden.
Für Industrie-Sektionaltore ist die Wartung mindestens einmal im Jahr durchzuführen, spätes-
tens jedoch nach 12 Monaten. Die erste Wartung ist im Laufe der ersten drei Monaten nach der
Montage der Tore auszuführen.
Bei extremen Arbeitsbedingungen sind die Prüf- und Wartungsarbeiten in kürzeren Intervallen
durchzuführen. Die Wartung soll dann mindestens einmal in 3 Monaten durchgeführt werden.
Dieses gilt für folgende Anwendungsfälle.
• Räume mit erhöhter Luftfeuchtigkeit und / oder aggressiver Umgebung;
• Räume mit einer Nutzungsintensität über 5 Lastwechsel am Tag;
• Toranlagen in extremen Klimazonen (mit hoher Windlast, Minustemperaturen über mehr
als 6 Monate).
Wir empfehlen, die Wartungsarbeiten auch nach der Renovierung der Räume durchzuführen,
in welchen das Tor montiert ist.
6.

GARANTIEBEDINGUNGEN

6.1

GARANTIEFRIST

Einsatz von modernen Werkstoffen, hoher Qualitätstandard und sorgfältige Prüfung auf allen Her-
stellungsetappen ermöglichen es uns, eine erweiterte Garantie auf ALUTECH-Tore zu gewähren.
Dem Käufer des ALUTECH-Sektionaltores wird bei Einhaltung aller Hinweise und Vorschriften
des Herstellers, die in der technischen Dokumentation angeführt sind, eine Betriebssicherheit
des Tores während der gesamten Betriebsdauer gewährleistet.
Eine ordnungsgemäße Bedienung des Tores vorausgesetzt übernimmt der Hersteller eine Ga-
rantie für die Zeitperiode von:
• 10 Jahren gegen Durchrostung der Blechverkleidung der Torpaneele, der Stahlprofile der
Führungsschienen und der Abhängevorrichtungen, der Torelemente aus rostfreiem und
verzinktem Stahl;
• 2 Jahren auf gesamte Tore und ihre Einzelelemente, solche wie Drahtseil, Rollenhaltewinkel
und Rollenhalter, Torsionsfederwelle-Teile, Dichtungen und andere Torelemente.
Bei der Ausstattung des Produktes mit Elektroantrieb gilt die einschlägige Garantie für die vom
Hersteller des Elektroantriebes festgelegte Frist.
Die Garantie auf neue Ersatzteile beträgt die gleiche Garantiefrist wie auf mangelhafte bzw.
ersetzte Teile, jedoch nicht weniger als 6 Monate ab Austauschdatum.
Die Garantiefrist des Produktes beginnt ab Lieferdatum, oder ab Herstellungsdatum, wenn es
nicht möglich ist, das Lieferdatum zu bestimmen.
BEDIENUNGSANLEITUNG. INDUSTRIE-SEKTIONALTORE
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