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AUX Delta 2 Serie Bedienungsanleitung Seite 53

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Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
2.7 Fehlerhafte Leistung
Vertriebshändler/Auftragnehmer/Verkäufer/Installateur erbringt eine fehlerhafte Leistung, wenn
die von ihm in den Verkehr gebrachten/verkauften/in Betrieb genommenen Produkte zum Ze-
itpunkt der Leistung nicht den im Vertrag oder im Gesetz festgelegten Qualitätsanforderungen
entsprechen, sind sie daher für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet. Bei einem
mit einem Verbraucher abgeschlossenen Vertrag ist innerhalb von 6 Monaten nach der Leistung-
serbringung bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass der vom Verbraucher er-
kannte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhanden war, es sei denn, wenn
diese Vermutung mit der Art der Sache oder der Art unvereinbar ist.
2.8 Nebengewährleistung
Der Auftragnehmer/Verkäufer/Installateur ist verpflichtet, dem Kunden alle Mängel zu ersetzen,
die nach dem Verkauf der von ihm verkauften Produkte innerhalb der gesetzlich festgelegten oder
in diesem Vertrag vereinbarten Frist aufgetreten sind. Dabei wird das fehlerhafte Produkt repariert,
ersetzt oder dem Kunden ein abatt gewährt. Nach deren Unwirksamkeit wird im Falle eines
Widerrufs durch den Käufer der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Nach Ablauf von sechs
Monaten ist der Verbraucher/Endverbraucher – mit Ausnahme der Gewährleistung – verpflichtet,
die Ursache und die Umstände des Mangels nachzuweisen. Der Anspruch auf Nebengewährleis-
tung verjährt in einem Jahr ab Leistungserbringung, bei einem Vertrag zwischen dem Verbraucher
und dem Unternehmen in zwei Jahren.
2.9 Produktgarantie
Nach dem Verkauf der Produkte an den Verbraucher ist der Händler verpflichtet, dem Verb-
raucher alle Mängel (die nicht auf die Installation zurückzuführen sind) innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen oder in diesem Vertrag vereinbarten Frist zu ersetzen. Dabei wird das fehler-
hafte Produkt repariert oder ersetzt. Für Zubehörteile kann der Verbraucher gleichzeitig keinen
Gewährleistungsanspruch geltend machen. Der Produktgarantieanspruch erlischt innerhalb von
zwei Jahren ab dem Datum des Inverkehrbringens. Von der Produktgewährleistungspflicht ist der
Händler nur dann befreit, wenn der Mangel zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar sein konnte; oder der Produktfeh-
ler durch die Anwendung gesetzlicher oder obligatorischer behördlicher Vorschriften verursacht
wurde.
2.10 Garantie
Die Garantie ist eine objektive Verpflichtung zur einwandfreien Vertragserfüllung. Der Händler/
Auftragnehmer/Verkäufer/Installateur ist verpflichtet, nach dem Verkauf und der fachgerechten
Installation der Produkte durch ihn innerhalb der in der jeweils geltenden Gesetzgebung oder
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Frist seine Gewährleistungspflicht
aufgrund eventuell auftretender Mängel zu erfüllen an den Produkten nach dem Verkauf aufgetre-
ten sind, mit Ausnahme dieser Verpflichtung nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Fehler nach
der Leistung durch das Verhalten des Verbrauchers oder Endverbrauchers verursacht wurde oder
dass der Fehler zum Zeitpunkt der Leistung nicht bestand.
2.11 Garantiezeitraum, Garantieerklärung
Die Garantiezeit dauert bis zu dem in der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Zeitraum
nach dem Verkauf der Produkte oder deren Installation durch eine zertifizierte, professionelle und
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