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Pflichten Des Bedienpersonals; Anforderungen An Das Bedienpersonal - Trotec SpeedMarker 1300 Betriebsanleitung

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Sicherheit
Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen von
Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die in den Anleitungen
ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Überprüfen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (z. B. Schutzbrille entsprechend
Laserleistung und Wellenlänge).
Der Betreiber ist für sicherheitstechnischen Zustand der Maschine verantwortlich.
Entflammbares Material darf nicht in den Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes gelagert werden.
Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss der Anwender Sauberkeit und Übersichtlichkeit an der
und um die Maschine gewährleisten.
3.3.2

Pflichten des Bedienpersonals

Das Bedienpersonal hat folgende Verantwortung:
Die notwendige persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden.
Der Bediener ist verpflichtet, die Maschine inklusive deren Sicherheitseinrichtungen vor Arbeitsbeginn auf äußerlich
erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen, eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens),
die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden. Es ist dafür zu sorgen, dass die Maschine immer nur in
einwandfreiem Zustand betrieben wird.
Das Gerät darf während der Bearbeitung von Materialien nicht unbeaufsichtigt gelassen werden (überwachter
Betrieb).
Hauptschalter der hier beschriebenen Maschine bei Nichtgebrauch ausschalten.
Die hier beschriebene Maschine nur mit einer eingesetzten Linse in Betrieb nehmen. Ein nicht fokussierter
Laserstrahl kann aus dem Gehäuse heraus reflektiert werden.
Diese Maschine ist bei eventuell auretenden Fehlern umgehend zu Stoppen.
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit von Personen oder der Maschine beeinträchtigt.
Die Maschine und ihre Komponenten, wie zum Beispiel die Linse und Spiegeln sind stets sauber zu halten.
Vorsicht
Die Justage des Strahlengangs sowie sämtiche Servicetätigkeiten dürfen ausschließlich durch
Servicemitarbeiter der Firma Trotec Laser GmbH erfolgen.
3.4

Anforderungen an das Bedienpersonal

Die Anforderungen an das Bedienpersonal sind:
Das Personal muss die Anleitung insbesondere das Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
Das Personal darf nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden
Medikamenten stehen.
Das Personal muss mit dem Umgang des bereitgestellten Feuerlöschers vertraut sein.
Das Personal muss durch ausreichende und detaillierte Schulung qualifiziert sein, die Maschine zu bedienen. Liegen
beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist dieses intern auszubilden, oder eine Trotec-Schulung
anzufragen und im Einschulungs-/Abnahmeprotokoll (siehe Anhang) festzuhalten.
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