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Zehnder Pumpen EP Serie Betriebsanleitung Seite 7

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5. Wartung
Vor allen Arbeiten an der Pumpe unbedingt Netzstecker ziehen und vor unbefugtem Wiedereinstecken sichern!
Arbeiten an elektrischen Teilen der Pumpe dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
Alle Anschlüsse am Hauswasserwerk/Gartenpumpe/Hauswasserautomaten sind regelmäßig (wöchentlich) auf Leckage und
Festsitz zu überprüfen. Sollten Undichtigkeiten festgestellt werden, so sind diese durch Nachziehen oder neues Eindichten
umgehend zu beseitigen. Bei Schäden an der Gleitringdichtung (zu erkennen am Wasseraustritt am Eingang der Motorwelle ins
Pumpengehäuse) muss diese durch eine Fachwerkstatt erneuert werden. Den Luftdruck (1,5 bar) im Membranbehälter mindestens
alle drei Monate überprüfen und bei Bedarf auf 0,2 - 0,3 bar unter dem Einschaltdruck einstellen.
Bei Frostgefahr müssen die Pumpen EP, EPD und EPA entleert werden, um Schäden zu vermeiden.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nicht von uns gelieferte Ersatzteile und Zubehör auch nicht von uns geprüft und
freigegeben sind. Der Einbau und/oder die Verwendung solcher Produkte kann daher unter Umständen konstruktiv vorgegebene
Eigenschaften der Pumpe negativ verändern und dadurch beeinträchtigen. Für Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-
Originalersatzteilen und Zubehör entstehen, ist jede Haftung und Gewährleistung seitens Zehnder ausgeschlossen. Störungen, die nicht selbst
behoben werden können, sollten nur vom Zehnder Kundendienst oder autorisierten Fachfirmen beseitigt werden. Eine aktuelle Auflistung
unserer Kundendienststellen finden Sie im Internet unter www.zehnder-pumpen.de.
6. Gewährleistung
Als Hersteller übernehmen wir für alle Pumpen der Baureihen EP, EPD und EPA eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Auf
den Membranbehälter inkl. der Membran der EPA-P übernehmen wir eine Gewährleistung von 4 Jahren. Als Nachweis gilt Ihr Kaufbeleg.
Innerhalb dieser Gewährleistungszeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Austausch der Pumpe unentgeltlich alle
Mängel, die auf Material- oder Herstellerfehler zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf Verschleiß beruhen. Als Verschleißteile
zählen insbesondere die Gleitringdichtung und die Gummimembran des Membranbehälters bei Hauswasserwerken.
Folgeschäden, die durch Ausfall der Pumpe auftreten, werden von uns nicht übernommen. Sollte ein Gewährleistungsfall auftreten, so
wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
7. Entsorgung
Nur für EU-Länder.
Werfen Sie die Pumpe nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
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