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Anforderungen An Die Batterieaufladungsbereiche - Mitsubishi Rb14N2L Betriebs- Und Wartungshandbuch

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7.1.2
Der Batterieaufladungsbereich muss der Norm EN 62485-3:2014 entsprechen.
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Anforderungen an die Batterieaufladungsbereiche

Der Batterieaufladungsbereich muss durch dauerhafte Markierungen auf dem
Boden klar kenntlich gemacht sein.
Der Batterieaufladungsbereich muss einen ausreichenden Abstand zu anderen
Materialien haben, die eine Gefahr darstellen können, wie beispielsweise
entflammbare oder explosive Stoffe.
Außer während der unverzichtbaren Wartung oder Reparatur darf der
Batterieaufladungsbereich keinen Zündquellen wie beispielsweise Funken oder
Quellen mit hohen Temperaturen ausgesetzt werden.
Es ist wichtig, elektrostatische Entladungen zu verhindern, wenn mit Batterien
gearbeitet wird: achten Sie darauf, keine Kleidung und kein Schuhwerk zu tragen,
dass elektrostatische Aufladung aufbauen kann. Saugfähiger Stoff zur Reinigung
der Batterie muss antistatisch sein und darf nur mit Wasser ohne Reinigungsmittel
befeuchtet werden.
Um das Verletzungsrisiko bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Geräten zu
minimieren, dürfen nur nach IEC 60900 isolierte Werkzeuge verwendet werden.
Wird die Batterie aufgeladen oder gewartet, muss ein Abstand von 0,8 m an den
Staplerseiten vorhanden sein, die den Zugang ermöglichen.
Werden die Batterien innerhalb oder außerhalb des Staplers aufgeladen, muss die
Klausel 6 der Norm EN 62485-3:2014 für die Belüftungsanforderungen erfüllt
werden. Der erforderliche Luftdurchfluss muss vorzugsweise durch natürliche
Belüftung sichergestellt sein - andernfalls durch künstliche Zwangsbelüftung.
Das Ladegerät muss so befestigt werden, dass es nicht beschädigt wird, wenn sich
der Stapler bewegt.
Der Batterieladebereich darf nicht anfällig für fallende Gegenstände, Tropfwasser
oder Flüssigkeiten sein, die aus gebrochenen Rohren auslaufen können.
Der Batterieaufladungsbereich muss mit entsprechenden Warnschildern versehen
sein.
-
Befolgen Sie die Anweisungen
-
Gefahr durch Batterie
-
Gefährliche Spannung
-
Stark rostförderndes Elektrolyt
-
Schutzkleidung und Schutzbrille verwenden
-
Verbot von offenen Flammen
-
Explosionsgefahr.
Der Batterieaufladungsbereich muss Feuerlöschausrüstung aufweisen.
Die Zerlegung und Entsorgung von Batterien muss gemäß den geltenden
regionalen Richtlinien erfolgen und darf nur von qualifizierten Personen
durchgeführt werden.
Revision: D
Betriebs- und
Wartungshandbuch
Dokument-ID:621186-DE
60 (184)

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