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Cisco 300 Serie Administratorhandbuch Seite 436

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Zugriffssteuerung
Administratorhandbuch für Managed Switches der Serie 300 von Cisco Small Business
Abzugleichende Protokoll-ID: Geben Sie die ID des abzugleichenden
Protokolls ein.
Quell-IP-Adresse: Wählen Sie Beliebig, wenn alle Quelladressen
akzeptabel sind, oder Benutzerdefiniert, um eine Quelladresse oder einen
Bereich von Quelladressen einzugeben.
Wert der Quell-IP-Adresse: Geben Sie die IP-Adresse ein, mit der die
Quell-IP-Adresse abgeglichen werden soll, sowie gegebenenfalls deren
Maske.
Länge des Quell-IP-Präfixes: Geben Sie die Präfixlänge der IP-
Quelladresse ein.
Ziel-IP-Adresse: Wählen Sie Beliebig, wenn alle Zieladressen akzeptabel
sind, oder Benutzerdefiniert, um eine Zieladresse oder einen Bereich von
Zieladressen einzugeben.
Wert der Ziel-IP-Adresse: Geben Sie die IP-Adresse ein, mit der die Ziel-IP-
Adresse abgeglichen werden soll, sowie gegebenenfalls deren Maske.
Länge des Ziel-IP-Präfixes: Geben Sie die Präfixlänge der IP-Adresse ein.
Quell-Port: Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
-
Beliebig: Abgleich mit allen Quell-Ports.
-
Einzeln: Geben Sie einen einzelnen TCP-/UDP-Quell-Port ein, mit dem die
Pakete abgeglichen werden sollen. Dieses Feld ist nur aktiv, wenn TCP
oder UDP im Dropdown-Menü "Aus Liste auswählen" ausgewählt ist.
-
Bereich: Geben Sie einen Bereich von TCP-/UDP-Quell-Ports ein, mit
denen die Pakete abgeglichen werden sollen.
Ziel-Port: Wählen Sie einen der verfügbaren Werte aus. (Sie sind mit den
oben für den Quell-Port beschriebenen identisch).
Sie müssen das IPv6-Protokoll für die ACL angeben, bevor Sie den
HINWEIS
Quell- und/oder den Ziel-Port konfigurieren können.
TCP-Flags: Wählen Sie eine oder mehrere TCP-Flags zum Filtern von
Paketen aus. Gefilterte Pakete werden entweder weitergeleitet oder
gelöscht (Drop). Das Filtern von Paketen anhand von TCP-Flags verbessert
die Paketkontrolle, was die Netzwerksicherheit erhöht.
-
Gesetzt: Übereinstimmung, wenn das Flag GESETZT ist.
-
Nicht gesetzt: Übereinstimmung, wenn das Flag NICHT GESETZT ist.
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