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Ergonomie - CEKA ALEO Bedienungsanleitung

Motorisch höhenverstellbarer sitz-steh-arbeitsplatz
Inhaltsverzeichnis

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8 Ergonomie

Eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung setzt
voraus, dass bei Anordnung und Einstellung
der Arbeitsmittel die Körpermaße des Benut-
zers berücksichtigt werden. Von wesentlicher
Bedeutung für ergonomische Sitz- und Stehhal-
tung sind Körpermaße, Greifräume, Blickfelder,
Sehabstände und Bewegungsabläufe.
Eine einwandfreie Sitzhaltung ist möglich, wenn
die Arbeitsmittel so angeordnet und eingestellt
sind, dass die Oberarme locker herabhängen
und die Unterarme eine waagerechte Linie in
Arbeitshöhe beschreiben. Hierbei sollten Ober-
und Unterarme einen Winkel von 90° oder
größer bilden. Außerdem soll bei annähernd
waagerecht verlaufenden Oberschenkeln und
ganzflächig aufgestellten Füßen der Winkel
zwischen Ober- und Unterschenkel 90° oder
größer sein.
Einwandfreie Stehhaltungen sind möglich,
wenn an Steharbeitsplätzen die Arbeitsmittel so
angeordnet und eingestellt sind, dass die zuvor
aufgezeigten Maßgaben eingehalten sind.
Das Verhältnis sollte bei ca. 60% sitzender und
30-40% stehender Tätigkeiten liegen.
Die Anordnung von Bildschirmen, Eingabemit-
teln, Arbeitsvorlagen und zusätzlichen Arbeits-
mitteln muss entsprechend dem Schwerpunkt
der Arbeitsaufgaben erfolgen. Hierbei sind
sowohl die visuellen als auch die manuellen
Erfordernisse zu berücksichtigen.
Die Arbeitsmittel sind je nach Grad der Be-
nutzung anzuordnen. Häufig Benötigtes sollte
möglichst zentral im Blickfeld und Greifraum
angeordnet werden, nur gelegentlich Benötigtes
dezentral.
Der Bildschirm sollte so aufgestellt werden,
dass der Blickabstand mindestens 50 cm
beträgt. Zusätzlich sollte der Bildschirm
nach hinten geneigt sein (max. 35°), damit
die Anzeige des Bildschirms senkrecht zur
Oberfläche betrachtet werden kann.
Achten Sie bei der Einrichtung Ihres Arbeits-
platzes darauf, dass Sie nicht geblendet
werden und keine Reflektionen auf Ihrem
Bildschirm entstehen.
Weitere Informationen zur Ergonomie im
Büro erhalten Sie bei der Verwaltungs- und
Berufsgenossenschaft oder Ihrer Kranken-
kasse.
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Quelle: www.vbg.de

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