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19. Wartung

Eine Wartung soll in regelmäßigen Abständen, unsere
Empfehlung ist mindestens alle 12 Monate, nach EN 378,
Teil 2 durchgeführt werden. Je nach Kältemittelfüllmenge
des Systems muss nach F- Gase Verordnung EG 842/2006
eine Dichtigkeitsprüfung von ausgebildetem Fachpersonal,
zertifi ziert nach Kategorie I des EG303/2008,
durchgeführt werden. So kann eine möglichst lange
Lebensdauer und ein geringer Verschleiß der Klimatechnik
gewährleistet werden. Als Vorlage können Ihnen hier
unsere Inbetriebnahmeprotokolle dienen.
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Diese Anleitung auch für:

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