1.7.3. KONTROLLE DES LIEFERUMFANGS
Bei Erhalt der Lieferung sicherstellen, dass das gelieferte Material der Bestellung entspricht und dass die
"Bedienungsanleitung" mitgeliefert wurde.
Bei der Lieferung der Maschine prüfen, dass keine Schäden vorhanden sind bzw. Teile fehlen.
Bei Schäden und fehlenden Teilen wenden Sie sich bitte an die Herstellerfirma oder den FÜR IHR GEBIET
ZUSTÄNDIGEN VERTRETER.
Sollten bei Erhalt der Ware Nichterfüllungen auftreten, Material fehlen oder evidente Schäden vorhanden sein,
ist es empfehlenswert, sofort die Herstellerfirma zu benachrichtigen, die Vorbehalte schriftlich auf dem
Lieferschein zu vermerken und den Schaden unmittelbar bei der Versicherung des Frachtführers zu melden
(einschließlich Fotos.
@@@SEPARATORE ARGOMENTO@@@
1.8. UNSACHGEMÄßE VERWENDUNG
Es ist verboten, die Maschine anders als in dieser Anleitung und insbesondere in den Kapiteln zu benutzen:
‒
"Verwendungszweck".
‒
"Allgemeine Sicherheitsvorschriften".
Es ist verboten, die Maschine auf Straßen zu fahren, wo die Verkehrsvorschriften gelten.
@@@SEPARATORE ARGOMENTO@@@
1.9. VERWENDETE SYMBOLE
Nachstehend sind die im vorliegenden Handbuch verwendeten Symbole erläutert, die den Leser auf die
verschiedenen Gefährdungs-niveaus während des Gebrauchs und der Wartung der Maschine aufmerksam
machen sollen.
i
Gefahr
Information über eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden.
I
Achtung
Information oder Verfahren, die dem Benutzer Ratschläge zur optimalen Verwendung der Anlage geben, um
deren Standzeit zu verlängern, Schäden oder Verlust von eingespeicherten Daten zu vermeiden oder den
Arbeitsablauf unter Beachtung der Normen zu optimieren.
|
Hinweis
Zusätzliche Information.
@@@SEPARATORE ARGOMENTO@@@
1.10. GLOSSAR
Zuständiger für den gebrauch/ betreiber/ anwender:
Als betreiber wird die person oder werden die personen im sinn der vereinheitlichten richtlinien defi niert,
welche in besitz der notwendigen voraussetzungen, kompetenzen und kenntnisse für die gewährleistung
maximaler sicherheit während der installation, dem betrieb, der regulierung, der wartung, dem säubern, der
reparatur und dem transport der maschine steht/ stehen.
Mieter/-in:
Person, welche die hubarbeitsbühne ausgeliehen bzw.
Gemietet hat. der mieter könnte ebenfalls betreiber oder zuständiger für den gebrauch sein.
Grundausstattung:
Die hubarbeitsbühne ohne die optionalen teile oder das optionale zubehör bezieht eine eg-zertifi zierung ein.
Gelenk (Gelenk):
Verbindungsstelle und Drehpunkt der Bewegung zweier Elemente.
Ausgleich Arbeitskorb:
Arbeistsschritt, welche die ausrichtung der ebene der gondel mit der des fahrgestells der maschine erlaubt.
Diese Einstellung wird von den Technikern des Herstellers während der Maschinenausrüstung ausgeführt.
1. Allgemeine Informationen
1. Allgemeine Informationen
12/169
12/169
RR 19 - 500
Deutsch
Deutsch