1.7. WICHTIGE BEMERKUNGEN
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Achtung
‒
Es ist verboten, ohne eine schriftliche Genehmigung des Herstellers jedwedes Teil der Maschine, aus
welchem Grund auch immer, zu verändern.
Kein händler oder vertreter aus der fabrikation ist dazu berechtigt, hilfestellungen zu geben, welche auf
irgendeine weise die "bedienungsanleitungen für den gebrauch", die vorschriften zur sicherheit, die
garantie oder die verwendung des produkts verändern.
‒
Der Hersteller lehnt jede Verantwortung ab und mahnt jeden, der dagegen verstößt, dass er sich das
Recht vorbehält, eventuelle Regressklagen gegen den Verstoßenden einzuleiten.
@@@SEPARATORE ARGOMENTO@@@
1.7.1. BENUTZER ODER MIT DER BEDIENUNG BEAUFTRAGTES PERSONAL
Das berufspersonal, welches die maschine verwendet oder in sie eingreift, ist für eventuelle schäden an sich
selbst, an dritten personen oder sachen selbst verantwortlich. das bezieht sich auf folgende fälle:
‒
sachwidriger Gebrauch der Maschine und aller ihrer Teile.
‒
Missachtung der Sicherheitsbestimmungen und Unfallschutzvorschriften.
Die maschine darf ausschließlich von speziell befähigtem personal gebraucht werden.
I
Achtung
Unter einem geschulten Bediener versteht sich Personal, das:
‒
Die "Bedienungsanleitung" komplett durchgelesen hat;
‒
Die in der Anleitung ausgedrückten Konzepte verstanden hat;
‒
Es sollte zur bestätigung der eignung den erforderten fähigkeiten nach den in kraft stehenden gesetzen
entsprechen;
‒
Es sollte am kurs zum erlernen der richtlinien für den gebrauch, den notfall und die wartung
teilgenommen haben, der von von einem fachtechniker, welcher vom eigentümer die genehmigung
erhalten hat, begleitet wird.
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Hinweis
Der eventuelle Kurs hat den Zweck, die in der "Bedienungsanleitung" enthaltenen Informationen zu
präsentieren und unmittelbar eventuelle Zweifel zu klären. Dadurch sollte im Grunde die Schulung der
Bediener laut gültiger Norm verbessert werden.
@@@SEPARATORE ARGOMENTO@@@
1.7.2. HERSTELLER
Der Hersteller haftet nicht für Folgen, die durch eine unkorrekte oder unangemessene Maschinennutzung
entstehen, wie z.B:
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Nicht erlaubte varianten des gebrauchs;
‒
Teilweiser gebrauch der maschine durch nicht befähigte betreiber;
‒
Nachlässigkeit in der Wartung, Durchführung der Kontrollen während der Produktion und Prüfung der
Wirksamkeit der Instrumente;
‒
Entfernung oder willkürliche Änderung der aktiven und passiven Schutzvorrichtungen;
‒
Für einen gesunden Sachverstand unverantwortliche Verhaltensweisen;
‒
Willkürliche Änderungen.
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1. Allgemeine Informationen
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