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18. Gewährleistung, Garantie, Kundendienst Und Wartung; 18.1 Bestimmungsgemäße Verwendung; 18.2 Gewährleistungs- Und Garantiebedingungen; Kundendienst - Hautec HWL Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Bedienungs- und Installationsanweisung HWL-I
18.
Gewährleistung,
dienst und Wartung
18.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hautec–Wärmepumpen sind nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln der EU gebaut. Dennoch
können bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw.
Beeinträchtigungen der Geräte und anderer Sachwerte entstehen. Die
Geräte sind als Wärmeerzeuger für geschlossene Warmwasser-Zentral-
heizungsanlagen und die Warmwas-serbereitung vorgesehen. Bei Sole
als Wärmequelle sind ebenso geschlossene Wärmequellenkreisläufe
vorzusehen.
Eine andere und darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
oder Lieferant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender. Zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Montage-
und Bedienungsanleitung.
18.2
Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Diese Garantiebedingungen regeln zusätzliche Garantieleistungen von
uns gegenüber dem Endkunden. Sie treten neben die gesetzlichen Ge-
währleistungsansprüche des Kunden. Die gesetzlichen Gewährleistungs-
ansprüche gegenüber den sonstigen Vertragspartnern sind nicht berührt.
Diese Garantiebedingungen gelten nur für solche Geräte, die vom End-
kunden in der Bundesrepublik Deutschland als Neugeräte erworben wer-
den. Ein Garantievertrag kommt nicht zustande, soweit der Endkunde ein
gebrauchtes Gerät oder ein neues Gerät seinerseits von einem anderen
Endkunden erwirbt.
Inhalt und Umfang der Garantie
Die Garantieleistung wird erbracht, wenn an unseren Geräten ein Herstel-
lungs- und/oder Materialfehler innerhalb der Garantiedauer auftritt. Die
Garantie umfasst jedoch keine Leistungen für solche Geräte, an denen
Fehler, Schäden oder Mängel aufgrund von Verunreinigungen, z. B. Ver-
kalkung oder chemischer oder elektrochemischer Einwirkung,
bei nicht Einhaltung gültiger Normen und Richtlinien, insbesondere von
z.B. Wasser- und oder Luftqualitäten, fehlerhafter Aufstellung bzw. Ins-
tallation sowie unsachgemäßer Einregulierung, Bedienung oder unsach-
gemäßer Inanspruchnahme bzw. Verwendung auftreten. Ebenso ausge-
schlossen sind Leistungen aufgrund mangelhafter oder unterlassener
Wartung, Witterungseinflüssen oder sonstigen Naturerscheinungen.
Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder schlechte Zugäng-
lichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbe-
seitigung werden nicht übernommen. Der freie Gerätezugang, sowie die
Möglichkeit eines freien An- und Abtransport muss durch den Endabneh-
mer gestellt werden.
Die Garantie erlischt, wenn am Gerät Reparaturen, Eingriffe oder Abän-
derungen durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen wur-
den.
Eine Garantieleistung entfällt auch, wenn vom Endabneh-mer oder einem
Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen der ört-
lichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und Gebrauchs-
anweisung sowie die in den Projektierungsunterlagen enthaltenen Hin-
weise oder Einbindungsschemen nicht beachtet worden sind oder wenn
unser funktionsnotwendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa
seitens des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen
Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf das Gerät und von
Hautec bezogene Zubehörteile. Nicht von Hautec bezogene Teile und
Geräte-/Anlagenmängel, die auf nicht von Hautec bezogene Teile zurück-
zuführen sind, fallen nicht unter den Gewährleistungs- bzw. Garantiean-
spruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesse-
rung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird Hautec
entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten. Im
Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer
angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind, soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen. Bei einer Haf-
tung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers auf die Service pau-
schalen des Lieferers als Höchstbetrag beschränkt.
Gewährleistungs- und Garantiedauer
Für im privaten Haushalt eingesetzte Geräte beträgt die Gewährleis-
tungsdauer 24 Monate; im übrigen (zum Beispiel bei einem Einsatz der
Hautec GmbH An der Molkerei 9 D-47551 Bedburg-Hau/ Hasselt
17.07.14
Garantie,
Kunden-
Geräte in Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben) beträgt die Ge-
währleistungsdauer 1 2 Monate.
Die Gewährleistungsdauer beginnt für jedes Gerät mit der Übergabe des
Gerätes an den Kunden, der das Gerät zum ersten Mal einsetzt.
Eine Garantie auf 36 Monate für Heizungs-Wärmepumpen und zentrale
Wohnungslüftungsgeräte ab Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38
Monate ab Auslieferung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingun-
gen gewährt.
Bei nicht privater Nutzung ist die Garantie auf 24 Monate ab Inbetrieb-
nahmedatum, jedoch maximal 26 Monate ab Auslieferung Werk begrenzt.
Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie ist eine kos-
tenpflichtige Inbetriebnahme durch den autorisierten Systemtechnik-Kun-
dendienst mit Inbetriebnahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit von
weniger als 50 Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll vermerkte Mängel
sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für die Garantie. Das
Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von 10 Werktagen nach erfolgter
Inbetriebnahme, an die unten angegebene Adresse einzureichen.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetriebnahme
und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ordnungsgemäße Pla-
nung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage übernommen.
Die Behebung von Anlagenmängel und Wartezeiten sind zusätzlich ab-
zurechnende Sonderleistungen.Bedienungsanleitung Carno-Premium
-Sole/Wasser- und -Wasser/Wasser-Wärmepumpen Gewährleistungs-
und Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung der Gewähr-
leistungs- bzw. Garantiedauer. Durch die erbrachte Leistung wird keine
neue Gewährleistung- bzw. Garantiedauer in Gang gesetzt. Dies gilt für
alle erbrachten Gewährleistungen bzw. Garantieleistungen, insbesondere
für etwaig eingebaute Ersatzteile oder für die Ersatzlieferung eines neuen
Gerätes.
Im Gewährleistungs- bzw. Garantiefall entscheiden allein wir, auf welche
Art der Fehler behoben wird. Es steht uns frei, eine Reparatur des Gerä-
tes ausführen zu lassen oder selbst auszuführen. Etwaige ausgewechsel-
te Teile werden unser Eigentum.
Für die Dauer und Reichweite der Gewährleistung und/oder Garantie
übernehmen wir sämtliche Materialkosten. Weiterhin übernehmen wir
auch die gewöhnlichen, eigenen Montagekosten, wenn nicht andere Ab-
sprachen zwischen Lieferfirma und Hautec bestehen.
Soweit der Kunde wegen des Garantiefalles aufgrund gesetzlicher oder
Sonderansprüchen bzw. Gewährleistungsansprüche gegen andere Ver-
tragspartner Leistungen zu erhalten hat, entfällt eine Leistungspflicht von
uns.
Soweit eine Gewährleistung bzw. Garantieleistung erbracht wird, über-
nehmen wir keine Haftung für die Beschädigung eines Gerätes durch
Diebstahl, Feuer, Aufruhr oder ähnliche Ursachen.
Über die vorstehend zugesagten Gewährleistungen und/oder Garantie-
leistungen hinausgehend kann der Endkunde nach dieser Garantie keine
Ansprüche wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, die durch das
Gerät verursacht werden, insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerä-
tes entstandener Schäden, geltend machen. Gesetzliche Ansprüche des
Kunden uns gegenüber oder gegenüber Dritten bleiben unberührt.
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiedauer, in nerhalb von 1
0 Werktagen nachdem der Mangel erkannt wurde, bei uns anzumelden.
Dabei müssen Angaben zum Fehler, zum Gerät und zum Zeitpunkt der
Feststellung gemacht werden. Als Garantienachweis sind die Rechnung
und das Inbetriebnahmeprotokoll beizufügen. Fehlen die vorgenannten
Angaben oder Unterlagen, besteht kein Garantieanspruch.
Gewährleistung und Garantie für in Deutschland erworbene, jedoch
außerhalb Deutschlands eingesetzte Geräte Wir sind nicht verpflichtet,
Gewähr- und Garantieleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land zu erbringen.
Bei Störungen eines im Ausland eingesetzten Gerätes ist dieses gegebe-
nenfalls auf Gefahr und Kosten des Anlagenbetreibers bzw. -nutzers an
den Kundendienst in Deutschland zu senden. Die Rücksendung erfolgt
ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Anlagenbetreibers bzw. -nutzers.
Etwaige gesetzliche Ansprüche des Anlagenbetreibers bzw. -nutzers uns
gegenüber oder gegenüber Dritten bleiben auch in diesem Fall unberührt.
Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte Für außerhalb Deutschlands
erworbene Geräte gilt diese Garantie nicht. Etwaige Ansprüche sind an
die jeweiligen Ländergesellschaften bzw. Importeure zu richten.
18.3

Kundendienst

Sollte einmal eine Störung an einem unserer Produkte
wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
Im Kundendienstfall wird der autorisierte Systemtechnik-Kundendienst
informiert, der für eine schnelle Abhilfe des Problems sorgt. Den für Ihre
Tel.: +49(0)2821-7612-3
auf
treten, stehen
Fax: +49(0)2821-7612-76
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