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Bosch Junkers SUPRASTAR KN 45-7 Serie Installationsanleitung Seite 12

Gas-heizkessel

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Aufstellung
4.1 Aufstellungsort
Die in dieser Anleitung behandelten Kessel dürfen nur
in
Heizräumen entsprechend der Feuerungsver-
ordnung aufgestellt werden. Für die Aufstellung direkt
in Werk- und Produktionsstätten sowie in Wohnräumen
sind die Kessel nicht geeignet.
Um Korrosion zu vermeiden muß der Aufstellungsraum
trocken und frei von aggressiven Stoffen sein.
Die Umgebungstemperatur des Kessels darf 35 °C
nicht überschreiten. Brennbare, leicht entflammbare
Stoffe und Flüssigkeiten dürfen in Kesselnähe nicht
gelagert werden.
Der Heizraum ist gegen das Eindringen von Kleintieren
und Schädlingen zu sichern.
Die Kessel sind auf ebenem und feuerfestem Boden
bzw. geeigneten Sockel aufzustellen. Bei Dauer-
belastung ist mit Fußbodentemperaturen bis 70 °C zu
rechnen.
Die Oberflächentemperatur der Verkleidung beträgt
allseitif max. 45 °C. Im Bereich der Luftansaugung zum
Brenner können Temperaturen bis 60 °C auftreten. In
Dachzentralen muß der Fußboden wasserdicht und mit
einem Bodenablauf versehen sein. Es muß eine
Türschwelle zum Vorraum von mindestens 100 mm
Höhe vorgesehen werden.
Kessel beim Transport nicht hart absetzen.
Empfohlene Wandabstände (mm)
Bild 6
Vor dem Kessel ist ein empfohlener Wandabstand von
1000 mm einzuhalten. Der Platz für den Kessel ist so zu
wählen, daß die Abgase auf dem kürzesten Wege in
den Schornstein geleitet werden können.
4.2 Verbrennungsluft
Der Heizraum muß mit einer funktionsfähigen Be- und
Entlüftung versehen sein. Es darf zu keiner Zeit ein
größerer Unterdruck als 0,04 mbar entstehen. Die
Verbrennungsluft muß von vorne an den Kessel heran-
geführt werden.
Der emissionsarme Kessel saugt die gesamte
Verbrennungsluft von vorne an. Verbrennungsluftzufuhr
von
hinten
bzw.
seitlich
nungsluftmangel.
12
4333-06.1/DD
führt
zu
Verbren-
Durch Staub verunreinigte Luft führt zur Brennerver-
schmutzung und dadurch zur Überhitzung des
Brenners und dessen Zerstörung. Deshalb muß der
Kessel bei Staubentwicklung im Heizraum immer
abgeschaltet werden Z.B. während der Gebäude-
bauphase oder Reinigungsarbeiten im Heizraum.
Um Korrosion im Kessel und in den Abgaswegen zu
vermeiden, muß die Verbrennungsluft frei von aggres-
siven Stoffen sein.
Als stark korrosionsfördernd gelten Halogenkohlen-
wasserstoffe wir Chlor und Fluor, die z.B. in Lösungs-
mitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgas, Kühlmitteln und
diversen Haushaltsreinigern enthalten sind. Lagerung
oder Verarbeitung dieser Stoffe auch nicht in
anschließenden Räumen, die im Luftverbung stehen.
Ggf dichtschließenden Heizraumtür vorsehen.
5. Vorschriften
Neben den nachfolgenden Vorschrifften und Richtlinien
sind die örtlichen Bestimmungen und Vorschriften des
zuständigen Gasversorgungsunternehmens (GVU) und
des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU),
dieLandesbauordnung (LBO) sowie die gewerblichen
und feuerpolizeilichen Bestimmungen und Vorschriften
zu beachten und einzuhalten.
– Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) mit den
dazu erlassenen Verordnungen
– HeizAnlV
Heizungsanlagen-Verordnung (gültige Fassung)
– Feuerungsverordnungen der Länder
– DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI)
„Technische Regeln für Gasinstallationen"
ZfGW-Verlag, Frankfurt/Main
– VDE 0100 „Einrichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V"
VDE-Verlag GmbH, Berlin
– TRD 702, „Dampfkesselanlagen mit
Heißwassererzeugern der Gruppe 11"
Carl Heymanns Verlag, Köln
– VDI 2035 „Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen"
Beuth Verlag GmbH, Berlin
– TRF 1996 „Technische Regeln Flüssiggas"
A. Strobel Verlag, Arnsberg
DIN-Normen:
– DIN 4751 Teil 1 und 2 Sicherheitstechnische Ausrü-
stung von Warmwasserheizung mit Vorlauftempera-
turen bis 110 °C.
– DIN 4751 Teil 4, Sicherheitstechnische Ausrüstung
von Wärmeerzeugungsanlagen mit Vorlauftempera-
turen bis 120 °C.
– DIN 4756 „Gasfeuerungsanlagen ; gasfeuerungen in
Heizungsanlagen".
– DIN 4701; Regeln für die Berechnung des Wärme-
bedarfs von Gebäuden.
– DIN 4705 „Berechnung von Schornsteinabmes-
sungen" Teil 1,2 und 10.
– DIN 18160 „ Hausschornsteine ; Anforderungen,
Planung und Ausführung".
Beuth Verlag GmbH, Berlin
In Österreich ÖVGW-Richtlinie G1 und G2 sowie regio-
nale Bauordnungen beachten.
In der Schweiz Schweiz SVGW - und VKF-Richtlinien,
kantonale und örtliche Vorschriften, sowie die
Flüssiggasrichtlinie Teil 2 beachten.

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