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Albrecht AE 5290 Bedienungsanleitung Seite 8

Cb-funkgerät
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Für Ihr AE 5290 gelten folgende Programmierungs- und Benutzungsregeln (Angaben
ohne Gewähr, Stand 12. März 2002) in den Ländern, die die R&TTE Direktive anwenden:
Land
Belgien
Deutschland
Frankreich
Grossbritannien
Italien
Österreich
Portugal
Schweiz
Spanien
Belgien
Deutschland
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Grossbritannien
Irland
Island
Luxembourg
Niederlande
Norwegen
Portugal
Schweden
Schweiz
Spanien
Ungarn
Unsere Bitte:
Wenn Sie Ihr Funkgerät benutzen, so nehmen Sie die Anmeldepflicht in den oben
genannten Ländern (soweit erforderlich) bitte ernst! Sie riskieren, wenn Sie mit einer
genehmigungspflichtigen Programmierung angetroffen werden und keine Anmeldung
vorweisen können, eine empfindliche Strafe. In Deutschland ist für Anmeldungen von CB-
Funkgeräten die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
zuständig. Sie finden in grösseren Städten die Anschrift der zuständigen "Aussenstelle"
entweder im Telefonbuch, oder erfragen Sie einfach bei der Zentrale der RegTP unter
06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle.
Programmierung
Betreiben der Funkanlagen mit Anmeldepflicht
40/40 oder 40 FM
80/12
oder
40/40,
dabei dürfen in AM
aber nur die Kanäle 4
– 15 zum Senden
benutzt werden!
40/40
40 FM
40 FM oder 40/40
40 FM
40/40
40/40 oder 40 FM
40/40 oder 40 FM
Betreiben der Funkanlage ohne Anmeldepflicht
40 FM
40/40
40 FM
40 FM
40/40 und 40 FM
40 FM
40 FM
40 FM
40 FM
40 FM
40 FM
40/40 und 40 FM
40 FM
40FM
40 FM
40 FM
40 FM
40 FM
Anmelde- und Gebührenpflicht
Anmeldepflicht für Einwohner
Anmeldung und jährliche Gebühren, Sperrzonen
bzw. Sondergenehmigung erforderlich für die
Benutzung der Kanäle 41 - 80 in den
Grenzgebieten außer zu Tschechien
Anmeldung und einmalige Zahlung
Anmeldepflicht für Einwohner
Anmeldung für alle CB-Geräte erforderlich
individuelle Bewilligung notwendig
Anmeldung und einmalige Zahlung
Anmeldung
und
monatliche
Einwohner der Schweiz
Anmeldung
und
regelmäßige
Einwohner
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei.
Heimatgenehmigung wird anerkannt.
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Gebühren
für
Gebühren
für
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