oder verbrennungsähnliche Symptome im
Ohrbereich verspüren, informieren Sie Ihren
Hörgeräteakustiker und suchen Sie einen
Arzt auf.
Falls die unwahrscheinliche Situation eintreten
sollte, dass nach dem Entfernen des Hörgeräts
noch irgendwelche Teile im Gehörgang
verbleiben, nehmen Sie unverzüglich mit einem
Arzt Kontakt auf.
Nehmen Sie die Hörgeräte ab, wenn Sie sich
einem CT- oder MRT-Scan oder sonstigen
magnetfeldbasierten Untersuchungen
unterziehen.
Beim Tragen von Hörgeräten ist Vorsicht
geboten, wenn der Schalldruck 132 Dezibel
übersteigt. In diesem Fall kann Ihr verbleibendes
Hörvermögen Schaden nehmen. Beraten Sie
sich mit Ihrem Hörgeräteakustiker, um zu
gewährleisten, dass die maximale Lautstärke
Ihrer Hörgeräte Ihrem persönlichen Hörverlust
entspricht.
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