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Anwendungsbereiche; Verwendungsbereiche Nach Din Vde 0834 - Gira Rufsystem 834 Installation, Inbetriebnahme, Bedienung

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Inhaltsverzeichnis
Einführung
1.3

Anwendungsbereiche

Das Gira Rufsystem 834 wird für die Anzeige von Notsituationen und zur Alarmierung von Personen eingesetzt. Die Anzeige der
Notsituation(en) erfolgt über rote und/oder weiße Leuchten sowie akustisch durch Summer (Rufnachsendung). Die Anzeige der
Anwesenheit des Pflegepersonals wird über die grünen und gelben Leuchten signalisiert.
Achtung! Anschluss von externen Geräten und Systemen
Die Systemkomponenten des Gira Rufsystems 834 sind nur im Gira Rufsystem 834 zu verwenden.
Für angeschlossene externe Geräte und Systeme an die Systemschnittstellen des Gira Rufsystems 834 wird keine Haftung
übernommen. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Funktionen und der ordnungsgemäße Betrieb des Rufsystems 834
durch diese Geräte und Systeme nicht beeinträchtigt und die DIN VDE 0834 eingehalten wird.
Grundsätzlich wird ein Rufsystem aus folgenden Elementen gebildet:
Elemente eines Rufsystems:
Rufauslösende Elemente
Rufanzeigende Elemente
Rufabstellende Elemente
Spannungsversorgende Elemente
Steuernde und protokollierende Elemente
Das Gira Rufsystem 834 eignet sich für die in der Norm DIN VDE 0834 beschriebenen Anwendungsbereiche, wie z. B. Kranken-
häuser, Senioren- und Pflegeheime etc.
Achtung! Keine Gewährleistung bei bestimmungswidrigem Gebrauch.
Für Fehler und Schäden, die durch einen bestimmungswidrigen Gebrauch bzw. die nicht fachgerechte Installation des Gira
Rufsystems 834 entstehen, übernimmt Gira weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Gewähr. Zum bestim-
mungsgemäßen Gebrauch lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.
1.4

Verwendungsbereiche nach DIN VDE 0834

Ein Verwendungsbereich ist der Bereich, für den eine Rufanlage bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Maßgebend ist
dabei das Verhalten im Störungsfall.
Die Rufanlage ist als eigenständige Anlage zu planen, DIN VDE 0834 ist bindend. Der Verwendungsbereich ist gemeinsam
mit dem Betreiber festzulegen. Gegebenenfalls sind zusätzlich Krankenhausbauverordnungen der Bundesländer sowie
weitere Gesetze, Richtlinien und Normen zu berücksichtigen.
Verwendungsbereich A
Mit der Rufanlage wird Hilfe herbeigerufen, bei Störungen entsteht eine Gefahr für den Rufenden.
Die Rufanlage muss Störungen erkennen können und melden. Die Rufanlage muss sich ständig selbst überwachen.
Verwendungsbereich B
Mit der Rufanlage werden auch besondere Notrufe, z. B. für ein Reanimationsteam, ausgelöst, oder es sind medizinisch
technische Geräte zur Patientenüberwachung angeschlossen. Bei Störungen entsteht eine besondere Gefahr für den
Rufenden.
Die Übertragungswege, Rufleitungen und die für die Rufauslösung wichtigen Teile der Anlage müssen in die Überwachung
einbezogen sein. Ebenso muss die Stromversorgung der Anlage durch geeignete Maßnahmen gewährleistet sein. Die
Speicherung von Rufen bei kurzzeitiger Unterbrechung der Stromversorgung (z. B. bei Netzausfall) ist sicherzustellen.
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Beispiel:
Ruftaster, Birn- und Mehrfachtaster in verschiedenen Ausprägungen und Funk-
tionen, sowie Zugtaster und Pneumatischer Ruftaster.
Signalleuchten, Flurdisplays, Zimmer- und Dienstzimmerterminals, Zimmermo-
dule mit Signalleuchten in verschiedenen Ausprägungen und Funktionen.
Abstell- und Anwesenheitstaster in verschiedenen Ausprägungen und Funktio-
nen.
Netzgleichrichter, mit und ohne USV
Gruppen- und Systemsteuerzentrale.
07.2016/V 3.0

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