3.
Planung
3.1
Normen und Vorschriften
Ruf- und Kommunikationssysteme zählen zur Kategorie der Sicherheitssysteme und sind traditionell unter dem Begriff „Lichtruf-
anlagen" oder „Schwesternruf" bekannt.
Für das Errichten, Erweitern, Ändern, Betreiben und Instandhalten solcher Anlagen gelten besondere Vorschriften.
Wie in nahezu allen Bereichen der Technik gibt es auch bei den Sicherheitssystemen vereinheitlichte Vorgaben, deren Beachtung
einen Mindeststandard für das Leistungsprofil und die Leistungsfähigkeit eines Produktes beschreiben. Niedergelegt werden
diese Vorgaben in der Regel in Normen, die den allgemein anerkannten Stand der Technik darstellen.
Neben den Normen sind bei der Planung und Errichtung einer Rufanlage auch diverse Verordnungen (Gesetze) des Bundes und
der einzelnen Bundesländer, z. B. HeimMindestBau VO, Krankenhausbauverordnung), zu berücksichtigen.
Desweiteren sind die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Gemeinde-Unfall-Versicherungs-Verbände (GUVV) von
Bedeutung.
Auch beim Betrieb und bei der Instandhaltung (Wartung) eines Rufsystems sind die jeweils gültigen Normen und Gesetze zu
berücksichtigen!
Verantwortlich dafür ist der Betreiber der Anlage.
3.2
Allgemeine Sicherheitsregeln
Neben den allgemeinen Regeln der VDE 0100 / IEC 364-1 sind verschiedene Vorschriften einzuhalten. Grundlage für den Aufbau,
die Funktion, den Betrieb und der Instandhaltung des Gira Rufsystems 834 ist die DIN VDE 0834. Hinzu kommen besondere
Bedingungen in medizinisch genutzten Bereichen (DIN VDE 0100-710) und allgemeine Regeln für die Fernmeldetechnik.
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Hinweis: Beachtung weiterer Vorschriften!
Im Rahmen der Errichtung kann, je nach Installation oder Standort, die Beachtung weiterer Vorschriften erforderlich sein.
Nach DIN VDE 0834-1 müssen Geräte der Rufanlage so angeordnet werden, dass sie beim bestimmungsgemäßen Gebrauch
und auch durch äußere Einwirkungen, weder beschädigt noch zerstört werden können, z. B. beim Bettentransport.
3.2.1
Schutz gegen Körperströme
Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme müssen in den Räumen der Anwendungsgruppe 1 und 2 - nach DIN VDE 0100-
710 - die für diese Räume geforderten Schutzmaßnahmen angewendet werden.
Die erwähnten Sicherheitsregeln und Vorschriften sind grundsätzlich für jede Rufanlage zu berücksichtigen und nicht nur auf
das Gira Rufsystem 834 anzuwenden.
3.3
Hinweise zur Montage
3.3.1
Installationshöhen für die Geräte
Nach DIN VDE 0834 müssen die Geräte des Gira Rufsystems in folgender Höhe über dem Fußboden angebracht werden:
Komponenten, wie z. B. Ruf- oder Abstelltaster, in 0,7 m bis 1,5 m Höhe. Bei Zugtastern in Nasszellen sind die besonderen Anfor-
derungen der DIN VDE 0100-710 zu berücksichtigen. Zugtaster müssen demnach mindestens 20 cm über der höchstmöglichen
Position des Brausekopfes angebracht werden. Die Zugschnur muss sich auch von am Boden liegenden Personen erreichen las-
sen. Die DIN 18024-2 „Barrierefreies Bauen" schreibt darüber hinaus vor, Bedienelemente für Rollstuhlfahrer in einer Höhe von
0,85 m zu montieren.
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Hinweis: Doppelknoten an der Schnur des Zugtasters.
Der Knauf ist mit einem Doppelknoten an der Zugschnur zu befestigen!
3.3.2
Installationshöhen für die Signalleuchten und Großanzeigen
Komponenten, wie z. B. Signalleuchten oder Großtextanzeigen, sollen in einer Höhe von 1,5 m bis 2,2 m installiert werden.
09.2013/V 2.0
Planung
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