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Viessmann Vitomax LW M22 Bedienungs- Und Serviceanleitung Für Die Fachkraft Seite 4

Niederdruck-heißwassererzeuger

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Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise für den Betrieb der Anlage
Allgemein
Während des Betriebs geht von den ver-
bauten Materialien des Produkts keine
Gesundheitsgefährdung aus.
Verhalten bei Ölaustritt und Gasge-
ruch
Gefahr
Austretender Brennstoff kann zu
Explosionen führen, die schwerste
Verletzungen zur Folge haben.
Nicht rauchen! Offenes Feuer und
Funkenbildung verhindern. Nie-
mals Schalter von Licht und Elekt-
rogeräten betätigen.
Brennstoffschnellschlussventil und
-absperrhahn schließen.
Kesselhaus be- und entlüften.
Personen aus der Gefahrenzone
entfernen.
Gas- und Elektroversorgungsun-
ternehmen von außerhalb des
Gebäudes benachrichtigen.
Stromversorgung zum Gebäude
von sicherer Stelle (außerhalb des
Gebäudes) unterbrechen lassen.
Verhalten bei Abgasgeruch
Gefahr
Abgase können zu lebensbedro-
henden Vergiftungen führen.
Anlage außer Betrieb nehmen.
Aufstellort belüften.
Allgemeine Hinweise
Kessel bei sicherheitsrelevanten
Schäden sofort außer Betrieb neh-
men.
Sicherheitsrelevante Anweisungen ein-
halten.
4
(Fortsetzung)
Ableitung von heißem Wasser
!
Achtung
Das Abschlamm- und Absalzwas-
ser von Kesselanlagen kann Tem-
peraturen von über 100 °C aufwei-
sen.
Wasser vor Einleitung in die Kanali-
sation auf eine Temperatur von
< 35 °C abkühlen. Ggf. Rückspra-
che mit der zuständigen Wasserbe-
hörde halten.
Ableitung von anfallendem rauchgas-
seitigem Kondensat
!
Achtung
Beim Anfahren der Kesselanlage
oder unter bestimmten Betriebsbe-
dingungen kann es zur Kondensat-
bildung in den Rauchgaszügen, im
Abgassammelkasten sowie den
nachgeschalteten Rauchgasleitun-
gen einschließlich Schornstein
kommen.
Dieses Kondensat durch geeignete
Installationen des Anlagenerrichters
gefahrlos abgeleiten.
Je nach Landesvorschrift muss anfallen-
des Kondensat neutralisiert werden.
Rücksprache ist in diesem Fall mit der
zuständigen Wasserbehörde oder den
landesspezifischen Genehmigungsbe-
hörden zu halten.
Der Zustand der Anlage nach einem
Schadenfall darf vor der Untersuchung
nur geändert werden zur Rettung von
Personen oder Verhütung weiterer
Schäden.
Nur autorisiertes Fachpersonal darf das
Kesselhaus betreten.

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