Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
Hinweis
Bei der Erstinbetriebnahme für gute Durchlüftung des
Aufstellraums sorgen, da Geruchsbelästigungen mög-
lich sind.
Zur Durchführung autorisiert:
Viessmann Industrial Service (Kontaktdaten siehe
■
Seite 34) oder
■
Ersteller der Anlage oder
■
Vom Anlagenersteller benannte zugelassene Fach-
kraft oder Institution
Inbetriebnahme nach Kesselstillstand, Kaltstarts
Kaltstart nach DIN EN 12953-3
Anfahren des Kessels von Umgebungsdruck bei
Raumtemperatur auf Normalbetriebszustand (vollstän-
diger Druckzyklus)
Siehe Planungshinweis Kessel Kalt-/Warmstart
!
Achtung
Bei jedem Kaltstart ist ein Anfahrprotokoll aus-
zufüllen. Anfahrprotokolle siehe Seite 35.
Anfahrprotokolle sind Voraussetzung für die
Gewährleistungsfeststellung.
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Bei Erstinbetriebnahme sind landesspezifische
Anforderungen zu beachten, z. B.
■
Anwesenheit eines zuständigen behördlichen Sach-
verständigen
■
Anfertigung aller erforderlichen Messprotokolle,
siehe Seite 35
Erforderliche Unterzeichner:
■
Anlagenersteller
–
–
Behördlicher Sachverständiger
–
Anlagenbetreiber
■
Meldung der Erstinbetriebnahme innerhalb von 4
Wochen an den Bezirksschornsteinfegermeister
!
Achtung
Unnötig hohe mechanische Belastung und Kon-
densatbildung im Abgas während eines Kalt-
starts vermeiden. Erst nach Erreichen des
Regelbetriebs für den Kessel das Verbraucher-
netz langsam erwärmen.