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schmalz VAGG 63 Bedienungsanleitung Seite 9

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SICHERHEITSHINWEISE
1.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Vakuum-Aggregat dient zum einen zum Steuern und Bereithalten eines bestimmten Vakuums und
zum anderen als Flüssigkeitsabscheider.
Durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen an Anlagen und Geräten, die in Verbindung mit dem
Vakuum-Aggregat eingesetzt werden, muss vermieden werden, dass ein Verlust des Betriebsvakuums zu
einer Gefährdung von Personen, Tieren oder Sachwerten führt. Voraussetzung für den Einsatz des
Vakuum-Aggregats ist eine Maschine oder Anlage gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, mit
entsprechenden Sicherheitseinrichtungen.
Das Produkt ist für die industrielle Anwendung bestimmt.
Die Beachtung der Technischen Daten und der Montage- und Betriebshinweise in dieser Anleitung, sowie
die Einhaltung der Wartungsintervalle gehören zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Das Vakuum-Aggregat dient ausschließlich zum Steuern und Bereithalten eines bestimmten
Betriebsvakuums, welches zum Fixieren geeigneter Werkstücke auf einer dafür vorgesehenen Vakuum-
Spannvorrichtung eines CNC-Bearbeitungszentrums verwendet wird.
Vakuum-Aggregate sind speziell für die Evakuierung von Medien mit Flüssigkeitsgehalt geeignet und
konzipiert und können daher auch bei CNC-Bearbeitungszentren eingesetzt werden, die mit Kühl- bzw.
Schmierstoffen arbeiten.
1.6 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Das Vakuum-Aggregat ist nicht geeignet um Körperteile und andere Lebewesen anzusaugen. Das
Evakuieren von implosionsgefährdeten Gegenständen sowie von nicht zulässigen Medien ist in jeglicher
Form untersagt. Das Vakuum-Aggregat ist nicht für mechanische Belastungen jeglicher Art konzipiert.
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an dem Vakuum-Aggregat sind aus Sicherheits-gründen
verboten!
Eine andersartige, nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist nicht gestattet und kann zu einer
Gefahrensituation führen!
1.7 Anforderungen und Hinweise an das Installations-, Wartungs- und
Bedienpersonal
Das Vakuum-Aggregat wurde unter Berücksichtigung einer Gefahrenanalyse und unter Anwendung und
Einhaltung der relevanten harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert
und gebaut. Diese entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an
Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür
erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreiberunternehmens
des Vakuum-Aggregats, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Das Vakuum-Aggregat darf nur von qualifizierten Fachkräften, Mechaniker und Elektriker installiert und
gewartet werden. Alle mit dem Produkt verbundenen Tätigkeiten erfordern grundlegende mechanische und
pneumatische Kenntnisse sowie Kenntnisse der zugehörigen Fachbegriffe. Arbeiten an der Elektronik
dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
30.30.01.00862/03
www.schmalz.com
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