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Flymecc S 100 Carbon Handbuch Seite 72

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Folgende Fristen und Wartungsintervalle sind einzuhalten um Motorschäden zu vermeiden :
1.
Sitz der Auspuffanlage und deren Sichrung ist nach ca 10 Betriebsstunden zu kontrollieren
2.
Kerze alle 80 Betriebsstunden ersetzen
3.
Silentblöcke / Schwingungsdämpfer am Kühler alle 50 Stunden kontrollieren und
spätestens nach 100 Flugstunden ersetzen
4.
Gleiches für die Silentblöcke der Motoraufhängung – Sicherungen prüfen und nach 100
Flugstunden ersetzen
5.
Alle 50 Betriebsstunden ist die Fliehkraftkupplung zu kontrollieren – die korrekte Einstellung
sollte im Rahmen der vorgeschriebenen Wartungsíntervalle erfolgen
6.
Vergasermembrane ist alle 100 Betriebsstunden auszutauschen
7.
Überprüfung des Kühlers alle 50 Flugstunden auf Beschädigungen der Lamellen und
Dichtheit
8.
Überprüfung der Kurbellwellenlager alle 150 Betriebsstunden
Sichtkontrolle des Motors auf Undichtigkeiten und Schäden vor jedem
4.5 Wartungsintervalle
Flug !
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