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Private Gebäude (Nur Für Frankreich); Öffentliche Gebäude (Nur Für Frankreich) - Buderus Logamax U014 -24 Bedienungsanleitung

Gas-umlaufwasserheizer
Inhaltsverzeichnis

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Hinweise zur Montage
4.1
Private Gebäude (nur für Frankreich)
Die Installation und Wartung des Geräts ist von einem
eingetragenen Installateur entsprechend den örtlich gel-
tenden Gebäudevorschriften durchzuführen. Diese sind:
– Erlass vom 2. August 1977
Technische und Sicherheitsbestimmungen, die für
Erdgas- und Flüssiggas-Installationen in Privatge-
bäuden und deren Nebengebäuden gelten.
– Französische Norm NF P 45-204 - Gasinstallationen
(davor DTU Nr. 61-1 Gasinstallationen April 1982 +
Nachtrag Nr. 1 vom 1. Juli 1984), betrifft insbesonde-
re folgende Punkte:
– das Raumvolumen
– die Lüftungsöffnungen
– den Abgasabzug
– Örtliche Gesundheitsbestimmungen. Außerdem:
Bei verschiedenen, nicht regelbaren Druckbereichen
wird entsprechend den Artikeln 16.7 und 16.8 der
örtlichen Gesundheitsbestimmungen und gemäß
den Betriebsvorschriften nach der Norm
NF P 43-011 ein hydraulischer „disconnecteur Typ
CB" zur Vermeidung von Wasserschäden vorge-
schrieben.
Für Geräte, die an die elektrische Hauptleitung ange-
schlossen sind:
– Norm NF C 15-100 für elektrische Anschlüsse und
insbesondere die zwingend vorgeschriebene Erdung
(NF C 73-600)
– Erlass vom 25. April 1977, erweitert am 30. Mai 1989
zur Überprüfung und Wartung gemeinsamer Gasins-
tallationen vom Typ VMC
– Norm P 50-410: Vorschriften zur Planung und Di-
mensionierung (DTU 68.1)
– Norm P 50-411: Vorschriften zur Durchführung der
Installation mit mechanisch kontrollierter Belüftung
(DTU 68.2)
– Entsprechend dem Erlass vom 30. Mai 1989 muss
die VMC-Installation mit einer gemeinsamen Sicher-
heitseinrichtung (DSC) ausgestattet sein, die den
Betrieb jedes Gas-Umlaufwasserheizers bei einer
Störung des gemeinsamen Abgasabzugs unter-
bricht.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Montage-, Wartungs- und Bedienungsanleitung U012-24/24 K/28 K und U014-24/24 K • Ausgabe 09/2003
4.2
Öffentliche Gebäude (nur für
Frankreich)
Die Installation und Wartung des Geräts muss entspre-
chend den geltenden Bestimmungen durchgeführt wer-
den. Diese sind:
– Sicherheitsbestimmungen gegen Feuer und Panik in
öffentlichen Gebäuden:
a)
Allgemeine Regeln für das gesamte Gerät
– Artikel GZ: „Erdgas- und Flüssiggas-Installatio-
nen"
– Artikel CH: „Heizung, Belüftung, Kältetechnik,
Klimaanlagen, Dampf und Warmwassererzeu-
gung"
b)
Bestimmungen, die für einen bestimmten Typ von
öffentlichen Gebäuden gelten (Krankenhäuser,
Kaufhäuser etc.)
Bescheinigung der Konformität:
Entsprechend dem geänderten Artikel 25 des Erlasses
02/08/77 und dem Artikel 05/02/99 ist vom Installateur
eine vom zuständigen Ministerium bestätigte Beschei-
nigung der Konformität des Gebäudes zu erstellen:
– des Modells 2 nach Fertigstellung einer neuen Gas-
installation
– des Modells 4 nach Austausch eines alten Gas-Um-
laufwasserheizers gegen einen neuen.
Installationen, die nicht den oben genannten Normen
entsprechen, können zu Verletzungen von Mensch
und Tier oder zu Sachschäden führen. Buderus haftet
nicht für so entstehende Verletzungen bzw.
Sachschäden.
Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de
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