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Viessmann VITOVALOR PT2 G19T Planungsanleitung Seite 43

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Fußbodenheizungen und Heizkreise mit sehr großem Wasserinhalt
(>15 l/kW) sollten auch bei Brennwertkesseln über einen 3-Wege-
Mischer an den Heizkessel angeschlossen werden: Siehe Planungs-
anleitung „Fußbodenheizung" oder www.viessmann-schemes.com
In den Vorlauf des Fußbodenheizkreises ist ein Temperaturwächter
zur Maximaltemperaturbegrenzung einzubauen. Die DIN 18560-2
beachten.
Kunststoff-Rohrsysteme für Heizkörper
Auch bei Kunststoff-Rohrsystemen für Heizkreise mit Heizkörpern
empfehlen wir den Einsatz eines Temperaturwächters zur Maximal-
temperaturbegrenzung.
Dachheizzentrale
Der nach DVGW vorgeschriebene Einbau einer Wassermangelsi-
cherung bei Einsatz von Vitovalor PT2 in Dachheizzentralen ist nicht
erforderlich.
Das Gas-Brennwertmodul ist gemäß EN 12828 gegen Wasserman-
gel gesichert.
Sicherheitsventil
In Vitovalor PT2 ist ein Sicherheitsventil nach TRD 721 integriert
(Öffnungsdruck 3 bar (0,3 MPa)).
Die Ausblaseleitung ist nach EN 12828 in einen Ablauftrichter zu
führen (Ablauftrichter-Set als Zubehör lieferbar). Im Ablauftrichter ist
ein Siphon als Geruchsverschluss integriert.
Wassermangelsicherung
Nach EN 12828 kann auf die erforderliche Wassermangelsicherung
bei Heizkesseln bis 300 kW verzichtet werden, wenn sichergestellt
ist, dass eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel nicht auf-
treten kann.
Vitovalor PT2 ist mit einer Wassermangelsicherung (Trockengeh-
schutz) ausgerüstet. Durch Prüfungen ist nachgewiesen, dass bei
ggf. auftretendem Wassermangel infolge einer Leckage an der Hei-
zungsanlage und gleichzeitigem Brennerbetrieb eine Abschaltung
des Brenners ohne zusätzliche Maßnahmen erfolgt, bevor eine
unzulässig hohe Erwärmung des Heizkessels und der Abgasanlage
eintritt.
Füll- und Ergänzungswasser
Die Beschaffenheit des Füll- und Ergänzungswassers ist einer der
wesentlichen Faktoren für die Vermeidung von Schäden durch Abla-
gerungen oder Korrosion in der Heizungsanlage.
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers gemäß VDI 2035
Gesamtheizleistung Wär-
meerzeuger
≤ 50 kW
> 50 bis ≤ 200 kW
> 200 bis ≤ 600 kW
> 600 kW
Weitere heizleistungsunabhängige Anforderungen an das Füll-
und Ergänzungswasser gemäß VDI 2035
Aussehen
Klar, frei von sedimentierten Stoffen
*5
Bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern mit mehreren unterschiedlichen spezifischen Wasserinhalten ist jeweils der kleinste spezifi-
sche Wasserinhalt maßgebend.
*6
Zur Berechnung des spezifischen Anlagenvolumens ist bei Anlagen mit mehreren Wärmeerzeugern die kleinste Einzelheizleistung einzu-
setzen.
VITOVALOR PT2
Spezifischer Wasserinhalt des
*5
Wärmeerzeugers
≥ 0,3 l/kW
< 0,3 l/kW
Um Anlagenschäden zu vermeiden, müssen bereits bei der Planung
die europäischen Normen und die nationalen Richtlinien für Füll- und
Ergänzungswasser beachtet werden, z. B. VDI 2035.
■ Regelmäßige Kontrollen von Aussehen, Wasserhärte, Leitfähigkeit
und pH-Wert des Heizwassers während des Betriebs führen zu
einer höheren Betriebssicherheit und Anlageneffizienz. Diese
Eigenschaften müssen auch für das Ergänzungswasser beachtet
werden. Die nachgefüllte Menge und die Eigenschaften des
Ergänzungswassers sind gemäß VDI 2035 immer im Anlagenbuch
oder in den Wartungsprotokollen zu dokumentieren.
■ Die Basis für die Befüllung der Heizungsanlage ist Leitungswasser
in Trinkwasserqualität gemäß Richtlinie 98/83/EG und/oder
(EU) 2020/2184. Für die Nutzung als Heizwasser reicht es norma-
lerweise aus, das Leitungswasser zu enthärten. Die VDI 2035 gibt
die max. empfohlenen Konzentrationen an Erdalkalien (Härtebild-
nern) vor, abhängig von der Heizleistung und vom spezifischen
Anlagenvolumen (Verhältnis von Heizleistung der Wärmeerzeuger
zur Heizwassermenge der Anlage): Siehe folgende Tabelle.
■ Wir empfehlen, das Füll- und Ergänzungswasser grundsätzlich zu
enthärten, da die Wasserhärte durch Mischung aus verschiedenen
Bezugsquellen variieren kann und die Angaben der Wasserversor-
ger nur Durchschnittswerte sind. Die Angaben der Wasserversor-
ger sind für die Anlagenplanung nicht ausreichend. Zusätzlich
muss berücksichtigt werden, dass innerhalb der Lebensdauer der
Anlage eine Menge Ergänzungswasser in die Anlage gelangt, die
bei der Planung (besonders bei Heizkreisen im Bestand) nicht
genau vorausgesagt werden kann.
■ Sofern keine Bauteile aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen
eingebaut sind, muss das Heizwasser in Anlagen mit Viessmann
Wärmeerzeugern nicht vollständig entsalzt werden.
■ Der Einsatz von Glykolen ohne ausreichende Inhibierung und Puf-
ferung als Frostschutzmittel ist nicht erlaubt. Die Eignung eines
Frostschutzmittels oder anderer chemischer Zusätze ist vom Her-
steller nachzuweisen. Chemische Zusätze im Heizwasser erfor-
dern einen höheren Überwachungs- und Wartungsaufwand. Her-
stellerangaben beachten. Für Schäden und Betriebsstörungen, die
aufgrund ungeeigneter oder falsch dosierter Zusätze oder durch
Wartungsmängel entstehen, übernimmt Viessmann keine Haftung.
■ Chemische Wasserbehandlungen dürfen nur durch entsprechend
qualifizierte Fachunternehmen geplant und durchgeführt werden.
Spezifisches Anlagenvolumen
≤ 20 l/kW
> 20 bis ≤ 40 l/kW
Keine
3
≤ 3,0 mol/m
≤ 1,5 mol/m
(16,8 °dH)
≤ 2,0 mol/m
3
≤ 1,0 mol/m
(11,2 °dH)
≤ 1,5 mol/m
3
(8,4 °dH)
≤ 0,05 mol/m
3
(0,3 °dH)
Elektrische Leitfähigkeit
Falls die Leitfähigkeit des Heizwassers durch einen hohen Salzge-
halt über 1500 µS/cm liegt (z. B. in küstennahen Versorgungsgebie-
ten), ist eine Entsalzung erforderlich.
*6
> 40 l/kW
3
≤ 3,0 mol/m
≤ 0,05 mol/m
(16,8 °dH)
(0,3 °dH)
3
(8,4 °dH)
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
3
(5,6 °dH)
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
≤ 0,05 mol/m
3
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
(0,3 °dH)
≤ 0,05 mol/m
3
≤ 0,05 mol/m
(0,3 °dH)
(0,3 °dH)
VIESMANN
3
3
3
3
3
3
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