4.6 Kontraindikationen und Einschränkungen
Die Schiebehilfen dürfen nicht angewendet werden, wenn:
•
die Bedienperson keine Schulung/Einweisung für das Produkt besitzt
•
die Bedienperson körperlich und geistig nicht in der Lage ist das Gerät sicher zu bedienen
•
bei vorliegender starker Sehbehinderung und/oder Blindheit
•
gleichzeitig mehr als eine Person befördert werden soll
•
die Bedienperson kein ausreichendes Sehvermögen besitzt
•
Rolltreppen oder Laufbändern überwunden werden sollen
•
medizinische Geräte mit z. B. lebenserhaltender Funktion sowie Diagnosegeräte in der Nähe sind
•
dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprochen wird
•
Gegenstände transportiert werden sollen
4.7 Nutzergruppe
Die Schiebehilfen sind für die Verwendung durch:
•
Fach- und Pflegepersonal sowie
•
Laien
vorgesehen.
Die Anwender werden durch eine Einweisung für die Nutzung des Geräts geschult.
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