Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten
Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte
Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem
Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder
ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der
folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
DF-Models Drahthammerstrasse 22, 92224 Amberg
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses
Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien,
die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr
als
0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische
Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd" für Cadmium, „Pb" steht für
Blei, und „Hg" für Quecksilber."
3. Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10
BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem
Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer
Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom
öffentlichrechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahme stelle, hat sich der Kunde mittels
Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die
Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den
Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem
Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der
Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)
16. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß den geltenden
gesetzlichen Vorschriften.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien und Akkus verpflichtet, eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!