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der Fahrt gemäß der oben aufgeführten Verordnung europaweit zuläs sig.
Nationale Vorschriften und Regelungen müssen beachtet werden.
– Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschränkungen für den
Betrieb der Gasanlage während der Fahrt*.
* Ausnahme für France: In
Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt, nur in
typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.2007 erlaubt.
Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der Gasanlage während der
Fahrt auch in Verbindung mit einer Sicherheitsab sperreinrichtung
nicht zulässig.
– Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind, müssen
stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden.
Angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht als
Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 a 1.1.3.2. e).
Gebrauchsanweisung
Obrázek 1a: DuoControl CS vertikal
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