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ERSATZTEILLISTE

Nach Artikel L.111-3 des Verbraucherschutzgesetzes, und seiner Ausführungsverordnung n°2014-1482 vom
9. Dezember 2014, beträgt die Laufzeit nach Erwerbsdatum, während der die zur Nutzung des MAJAR
Materials erforderlichen Ersatzteile erhältlich sein müssen, 7 Jahre.
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