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Besondere Hinweise - Cera Divino Anleitung

Cera-kaminofen
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Anzünden
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch Austrocknung von Schutzfarbe eine Geruchsbelästigung
entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer beendet ist. Während des Anheizens sollte der Aufstellraum gut belüftet
werden. Ein schnelles Durchlaufen der Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern höhere Emissions-
werte auftreten können.
• evtl. noch vorhandene, überschüssige Asche in den Aschekasten fegen und diesen leeren. Hierzu die Türe
unter der Feuerraumtür auf der rechten Seite leicht andrücken. Hierdurch springt die Tür ein wenig auf und
kann dann nach links aufgeklappt werden. Die Aschelade kann dann nach vorne zum entleeren herausge-
zogen werden.
• Den Luftregulierhebel komplett nach rechts schieben. Die Luftzufuhr ist dann vollständig geöffnet.
• Anzündmaterial (wir empfehlen CERA-Kaminholzanzünder, kleines Anzündholz usw.) auflegen und
anzünden.
• Feuerraumtür schließen, damit das Anzündmaterial gut durchbrennen kann.
• Sobald das Anzündmaterial angebrannt ist, eine weitere, zunächst kleine
Menge Brennstoff nachlegen.

Besondere Hinweise

• • • • Bei einer wesentlichen oder länger dauernden
Überlastung des Kaminofens über die Nenn-
wärmeleistung hinaus, sowie bei Verwendung
anderer als der genannten Brennstoffe, entfällt die
Hersteller-Gewährleistung.
• Feuerraumtür aus Sicherheitsgründen stets ge-
schlossen halten, auch dann, wenn der Kaminofen
nicht betrieben wird.
• Keine heiße Asche entnehmen. Asche nur in
feuersicheren, unbrennbaren Behältern lagern.
• Niemals Spiritus, Benzin oder andere feuerge-
fährliche Stoffe zum Anzünden verwenden.
• Im Strahlungsbereich des Kaminofens dürfen bis
zu einem Abstand von 80 cm - gemessen ab Sicht-
scheibe der Feuerraumtür - keine Gegenstände
aus brennbaren Stoffen abgestellt werden.
• Um dem technischen Fortschritt gerecht zu werden,
sind Ausführungs- und Maßänderungen vorbe-
halten.
• Jeder Kaminofen sollte 1 x jährlich (bei internsiver
Nutzung auch öfter) durch einen Fachmann gewartet
werden. Dies ist speziell bei Niedrigenergie- und
Passivhäusern wichtig.
• Bei einer Veränderung der Feuerstätte durch Fremd-
Einbauten oder Umbauten erlischt sowohl die Gewähr-
leistung / Garantie als auch die Zulassung als nach
DIN bzw. EN-Norm geprüfter Kaminofen.
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