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13 Garantie Und Kundendienst; Herstellergarantie (Deutschland/Österreich); Werksgarantie (Belgien); Werksgarantie (Schweiz) - Vaillant geoTHERM VWL Installationsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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13 Garantie und Kundendienst

13.1
Herstellergarantie (Deutschland/Österreich)
Herstellergarantie gewähren wir nur bei Installation
durch einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb.
Dem Eigentümer des Gerätes räumen wir diese Herstel-
lergarantie entsprechend den Vaillant Garantiebedin-
gungen ein (für Österreich: Die aktuellen Garantiebe-
dingungen sind in der jeweils gültigen Preisliste ent-
halten - siehe dazu auch www.vaillant.at). Garantiear-
beiten werden grundsätzlich nur von unserem Werks-
kundendienst (Deutschland, Österreich) ausgeführt.
Wir können Ihnen daher etwaige Kosten, die Ihnen bei
der Durchführung von Arbeiten an dem Gerät während
der Garantiezeit entstehen, nur dann erstatten, falls wir
Ihnen einen entsprechenden Auftrag erteilt haben und
es sich um einen Garantiefall handelt.
13.2

Werksgarantie (Belgien)

Die N.V. VAILLANT gewährleistet eine Garantie von 2
Jahren auf alle Material- und Konstruktionsfehler ihrer
Produkte ab dem Rechnungsdatum.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn folgende Voraus-
setzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muss von einem qualifizierten Fachmann
installiert worden sein. Dieser ist dafür verantwortlich,
dass alle geltenden Normen und Richtlinien bei der
Installation beachtet wurden.
2. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant Werks-
kundendienst autorisiert, Reparaturen oder Verände-
rungen am Gerät vorzunehmen. Die Werksgarantie
erlischt, wenn in das Gerät Teile eingebaut werden, die
nicht von Vaillant zugelassen sind.
3. Damit die Garantie wirksam werden kann, muss die
Garantiekarte vollständig und ordnungsgemäß ausge-
füllt, unterschrieben und ausreichend frankiert späte-
stens fünfzehn Tage nach der Installation an uns zurück-
geschickt werden. Während der Garantiezeit an dem
Gerät festgestellte Material- oder Fabrikationsfehler wer-
den von unserem Werkskundendienst kostenlos
behoben. Für Fehler, die nicht auf den genannten Ursa-
chen beruhen, z. B. Fehler aufgrund unsachgemäßer
Installation oder vorschriftswidriger Behandlung, bei
Verstoß gegen die geltenden Normen und Richtlinien zur
Installation, zum Aufstellraum oder zur Belüftung, bei
Überlastung, Frosteinwirkung oder normalem Verschleiß
oder bei Gewalteinwirkung übernehmen wir keine Haf-
tung. Wenn eine Rechnung gemäß den allgemeinen
Bedingungen des Werkvertrages ausgestellt wird, wird
diese ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Drit-
ten (z. B. Eigentümer, Vermieter, Verwalter etc.) an den
Auftraggeber oder/und den Benutzer der Anlage gerich-
tet; dieser übernimmt die Zahlungsverpflichtung. Der
Rechnungsbetrag ist dem Techniker des Werkskunden-
dienstes, der die Leistung erbracht hat, zu erstatten. Die
Reparatur oder der Austausch von Teilen während der
Installationsanleitung geoTHERM plus 0020087960_04
Garantie und Kundendienst 13
Garantie verlängert die Garantiezeit nicht. Nicht umfasst
von der Werksgarantie sind Ansprüche, die über die
kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, wie z. B.
Ansprüche auf Schadenersatz. Gerichtsstand ist der Sitz
unseres Unternehmens. Um alle Funktionen des Vaillant
Gerätes auf Dauer sicherzustellen und um den zugelas-
senen Serienzustand nicht zu verändern, dürfen bei War-
tungs- und Instandhaltungsarbeiten nur Original Vaillant
Ersatzteile verwendet werden!
13.3

Werksgarantie (Schweiz)

Werksgarantie gewähren wir nur bei Installation durch
einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Dem Eigentü-
mer des Gerätes räumen wir eine Werksgarantie ent-
sprechend den landesspezifischen Vaillant Geschäftsbe-
dingungen und den entsprechend abgeschlossenen War-
tungsverträgen ein.
Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst ausgeführt.
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Geotherm 3 s

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