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Lagerung; Lagerung Des Geräts (04); Lagerung Von Akku Und Ladegerät; Entsorgung - AL-KO HT 4055 Betriebsanleitung

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Lagerung

9 LAGERUNG
9.1
Lagerung des Geräts (04)
Der Messerschutz kann als Halterung für die He-
ckenschere an der Wand angebracht werden
(04). Achten Sie auf festen Sitz der Befestigungs-
schrauben!
Nach jedem Gebrauch das Gerät und seine
Zubehörteile gründlich reinigen und – falls
vorhanden – alle Schutzabdeckungen anbrin-
gen.
Gerät an einem trockenen, abschließbaren
und frostsicheren Platz lagern.
Gerät außerhalb der Reichweite von Kindern
und unbefugten Personen aufbewahren.
Vor Betriebspausen, die länger als 30 Tage dau-
ern, folgende Arbeiten durchführen:
Schneidmesser reinigen und mit Rostschutz-
öl einsprühen.
Gerät gründlich reinigen und in einem tro-
ckenen Raum aufbewahren.
9.2
Lagerung von Akku und Ladegerät
GEFAHR!
Gefahr von Explosionen
und Bränden!
Personen werden getötet
oder schwer verletzt, wenn
der Akku explodiert, weil er
vor offenen Flammen oder
Hitzequellen gelagert wur-
de.
Lagern Sie den Akku
kühl und trocken, jedoch
nicht vor offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
442355_a
HINWEIS
Der Akku ist beim Aufladen aufgrund der
automatischen Erkennung des Ladezu-
standes vor Überladen geschützt und
kann somit einige Zeit, jedoch nicht auf
Dauer, mit dem Ladegerät verbunden
verbleiben.
Den Akku an einem trockenen, frostfreien Ort
lagern bei einer Lagertemperatur von 0 °C –
+35 °C und mit einem Ladezustand von ca.
40 – 60 %.
Den Akku wegen Kurzschlussgefahr nicht in
der Nähe metallischer oder säurehaltiger Ge-
genstände lagern.
Der Akku muss nach einer gewissen Lager-
zeit nachgeladen werden. Beachten Sie hier-
zu die Bedienungsanleitung des Akkus.

10 ENTSORGUNG

Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
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