Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
Hinweis
Die Einhaltung der folgend genannten Anforderungen ist Voraussetzung unserer Gewährleistungsverpflichtun-
gen.
Die Gewährleistung schließt Wasser- und Kesselsteinschäden aus.
Vermeidung von Schäden durch Steinbildung
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag
(Calciumcarbonat) übermäßig an den Heizflächen
anlagert. Für Heizungsanlagen mit Betriebstemperatu-
ren bis 100 °C gilt die Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 „Ver-
meidung von Schäden in Warmwasserheizungsanla-
gen - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und
Warmwasser-Heizungsanlagen" mit folgenden Richt-
werten. Siehe entsprechende Erläuterungen im Origi-
naltext der Richtlinie.
Gesamtheizleistung
kW
50 bis
200
>
≤
200 bis
600
>
≤
600
>
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzun-
gen ausgegangen:
■
Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungs-
wassers während der Lebensdauer der Anlage über-
schreitet nicht das 3-fache des Wasserinhalts der
Heizungsanlage.
Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als
■
20 Liter/kW Heizleistung. Bei Mehrkesselanlagen ist
dabei die Leistung des kleinsten Heizkessels einzu-
setzen.
■
Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger
Korrosion nach VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen wor-
den.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist
das Füll- und Ergänzungswasser zu enthärten:
■
Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungs-
wassers liegt über dem Richtwert.
Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu
■
erwarten.
Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als
■
20 Liter/kW Heizleistung. Bei Mehrkesselanlagen ist
dabei die Leistung des kleinsten Heizkessels einzu-
setzen.
Summe Erdalkalien
3
mol/m
2,0
≤
1,5
≤
< 0,02
Bei Anlagen
■
Ergänzungswassermenge ein Wasserzähler einzu-
bauen. Die eingefüllten Wassermengen und die
Wasserhärte sind in die Wartungs-Checklisten der
Heizkessel einzutragen.
Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen
■
höher als 20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkessel-
anlagen ist dabei die Leistung des kleinsten Heizkes-
sels einzusetzen) sind die Anforderungen der
nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelle) anzuwenden. Bei gravierenden
Überschreitungen (
Erdalkalien
Wasserbeschaffenheit
Gesamthärte
°dH
11,2
≤
8,4
≤
< 0,11
50 kW ist zur Erfassung der Füll- und
>
50 Liter/kW) ist auf Summe der
>
0,02 mol/m
3
zu enthärten.
≤
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