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Viessmann Vitoplex 200 SX2A Serviceanleitung Für Die Fachkraft Seite 17

Öl-/gas-heizkessel
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Brenner einregulieren
Nenn-Wärmeleistung Heizgasseitiger Widerstand
kW
90
120
150
200
270
350
Betrieb in Teillast
Die Mindest-Wärmeleistung für die Grundlaststufe den
Verhältnissen der Abgasanlage entsprechend einstel-
len. Dabei beachten, dass die Abgasanlage für die
sich einstellenden niedrigen Abgastemperaturen
geeignet sein muss.
Wir empfehlen bei häufigem Takten im Bereitschafts-
betrieb und bei Teillasten unter 40 %:
Abgaskasten wärmedämmen.
Motorgetriebene Abgasklappe einbauen.
Mindestlaufzeit des Heizkessels auf 10 Minuten ein-
stellen.
Betrieb mit Brennerbelastung
Die Mindestkesselwassertemperatur beträgt bei Ölbe-
trieb 50 °C und bei Gasbetrieb 60 °C.
Zum Schutz des Heizkessels betragen die Mindest-
Wärmeleistungen in der Grundlaststufe 60 % der
Nenn-Wärmeleistung.
Nenn-Wärmeleis-
Einzustellende Mindest-Wär-
tung
meleistung (1. Brennerstufe)
kW
90
120
150
200
270
350
440
560
Betrieb mit Brennerbelastung
Die Mindestsystemtemperaturen (Vorlauf/Rücklauf)
betragen bei Ölbetrieb 60/50 °C und bei Gasbetrieb
70/60 °C.
(Fortsetzung)
Nenn-Wärmeleistung Heizgasseitiger Widerstand
Pa
mbar
60
0,6
80
0,8
100
1,0
Zum Schutz vor Taupunktkorrosion muss die 2. Bren-
200
2,0
nerstufe (volle Wärmeleistung) auf die Nenn-Wärme-
180
1,8
leistung des Heizkessels eingestellt sein. Er muss
310
3,1
auch während der Sommermonate eingeschaltet blei-
ben (ständige Bereitschaft der 2. Brennerstufe).
Dies erhöht die Lebensdauer und mindert die Betriebs-
kosten.
60 %
In der Grundlaststufe ist eine Mindestabgastemperatur
erforderlich, deren Wert von der Bauart der Abgasan-
lage abhängt.
kW
54
72
90
120
162
210
264
336
40 % und < 60 %
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
kW
440
560
Pa
mbar
280
2,8
400
4,0
17

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